Schweren Krankheiten (dread-disease) Versicherung

Medizinische Behandlungen erster Klasse für den Fall der Fälle!


Wüstenrot & Württembergische

Schwere Krankenheiten - Krankenversicherung

Privatärztliche Leistungen für Kassenpatienten

Schwere Erkankungen sind langwierig und bedürfen erstklassiger Nachsorge. Oftmals sind viele Nachuntersuchungen erforderlich und eine Vielzahl an Medikamenten notwendig. Speziell in diesem Fall ist ein privatärztlicher Versicherungsschutz "unbezahlbar". Sorgen Sie rechtzeitig!

Das Privileg der privaten Krankenvollversicherung hat leider nicht jeder. Viele werden es wohl auch nicht bekommen.

Dennoch müssen Sie nicht auf eine privatärztliche Gesundheitsvorsorge erster Klasse verzichten.

  • Wir bietet Ihnen spezielle Krankenzusatzversicherungen, welche Sie zum Privatpatienten erster Klasse "befördern", auch wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind (Kassenpatient).

Mit Hilfe der so genannten Kostenerstattungstarife haben Sie diese Möglichkeit und können von Erster-Klasse-Medizin profitieren.

  • Sie kommen in den Genuss des medizinisch Möglichen und genießen die Erste-Klasse-Medizin ganz wie ein echter Privatpatient.

Die Mehrkosten für die privatärztlichen Behandlungen trägt Ihre neue Kostenerstattungsversicherung, so dass Sie keine Zuzahlungen befürchten müssen.

Werden Sie vom Kassenpatient zum Privatpatient - Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken!

Grund- oder Komfortschutz :: Wählen Sie selbst!

Privatpatient werden - Jetzt oder erst später?

Sie benötigen die privatärztliche Absicherung nicht sofort sondern möchten nur für den Ernstfall (Schwere Erkrankung) vorsorgen? Unsere spezielle Schwere Krankheiten - Versicherung ist genau darauf ausgelegt und bietet erst dann Versicherungsschutz, wenn es erforderlich wird. Im Gegenzug können Sie diese wertvolle Absicherung zu sehr günstigen Beiträge versichern.

Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer sofortigen privatärztlichen Kostenabsicherung (Komfortschutz) oder einer Kostenerstattung nur bei Eintritt von schweren Krankheiten (Grundschutz) zu wählen.


Privatpatient bei Bedarf :: Schwere Krankenheiten - Versicherung
Günstige Absicherung für den akuten Bedarfsfall (dread-disease)

  • Im Grundschutz wird der Status Privatpatient erst aktiv, wenn eine der nachfolgenden schweren Krankheiten erstmals auftritt.

    Es gilt folgende Definition:
    • Versicherungsschutz besteht erst, wenn nach Beginn der Versicherung erstmals eine der nachfolgend aufgeführten schweren Erkrankungen gesichert ärztlich diagnostiziert wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen auch unabhängig von dem weiteren Vorliegen der schweren Erkrankung.

    • Zu den schweren Krankheiten zählen:
        • Herzinfarkt
        • Schlaganfall
        • Krebs
        • Insulinpflichtigem Diabetes
        • AIDS -Leber- oder Nierenversagen mit Dialysepflicht
        • Aufnahme in einer Transplantationsliste
        • Amputation
        • schwere Verbrennung
        • Koma / künstliches Koma
        • Querschnittslähmung -Pflegefall (Einstufung in eine Pflegestufe)
        • schwerem Schädel-Hirn-Trauma

Echter Privatpatient bei alle Behandlungen
Privatärztlicher Versicherungsschutz für Kassenpatienten

  • Bei der permanenten Kostenerstattung (AKU) werden alle Arztbesuche privatärztlich abgerechnet. Sie erlangen den Status permanenter Privatpatient sofort nach erfolgreicher Antragsstellung. Es besteht keine Wartezeit.

    Weitere Details zu diesem Tarif sowie die online Angebotsberechnung finden Sie auf: Jetzt Privatpatient werden!



Leistungsübersicht :: dread-disease Versicherung

Versichert wie ein Privatpatient im Bedarfsfall

Bei Eintritt einer schweren Erkankung (dread-disease) werden Sie zum echten Privatpatienten und genießen fortan alle Vorteile und Besserstellungen der Ersten-Klasse-Medizin. Profitieren Sie langfristig von einer deutlich besseren Gesundheitsvorsorge.

Versicherte Leistungen Schwere Krankenheiten - Versicherung
Ambulante Kostenerstattung Grundschutz
Medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen
Voraussetzung für den Versicherungsschutz Versicherungsschutz besteht erst, wenn nach Beginn der Versicherung erstmals eine der oben aufgeführten schweren Erkrankungen gesichert ärztlich diagnostiziert wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen auch unabhängig von dem weiteren Vorliegen der schweren Erkrankung.
Erstattungsfähige Gebühren bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)
(maximal 3,5 fachen Satz)
Erstattungssatz 100% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
Ärztliche Behandlung, auch Naturheilverfahren
Psychotherapeutische Behandlungen
Arznei- und Verbandsmittel 
Sonstige Heilmittel nach Preis- und Leistungsverzeichnis
Hilfsmittel
Schutzimpfungen
Transport zum Arzt oder Krankenhaus 
Häusliche Krankenpflege
(Vorleistung GKV notwendig)  
Erstattungssatz 80% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
Psychotherapeutische Behandlungen 
Unabhängig vom Vorliegen einer oben genannten "schweren Krankheit" gilt versichert
Vorsorgeuntersuchungen
Sonderleistungen nur für Sie - Das macht die Württembergische so hervorragend !
Übernahme der Verwaltungskosten
und - gebühren der GKV
Durch die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip verlangt Ihre Kasse für die Bearbeitung der privatärztlichen Rechnungen eine Gebühr. Je nach Rechnungshöhe kann diese "sehr hoch" ausfallen. Wir übernehmen in unseren ambulanten Vollkostentarifen diese Gebühr zu 100%.
Privatpatient auf allen Ebenen der medizinischen Versorgung!
Empfohlene Ergänzungsversicherungen

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