Grundbaustein der Pflegevorsorge ist die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch diese Absicherung allein reicht nicht aus. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der tatsächlichen Pflegenkosten.
- Die entstehende Differenz muss der Pflegebedürftige selbst oder seine Familie tragen.
- Die finanziellen Mittel muss der Pfllegebedürftige aus dem eigenen Vermögen entnehmen.
- Insbesondere bei einer stationären Unterbringung im Pflegeheim kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Zuverlässige und nachhaltige Abhilfe schafft nur eine günstige Pflegezusatzversicherung.
Sollte der Pflegefall eintreten, so wird die vereinbarte monatliche Pflegerente für die gesamte Dauer der Pflegebedürftigkeit ausbezahlt. Die entstehenden Pflegekosten (Differenzbetrag) können damit getilgt werden. Das private Vermögen, die eigene Altersrente und das Einkommen der Angehörigen bleiben verschohnt und unangetastet.
Und das Wichtigste:
- Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung stehen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung, um den Pflegebedürftigen eine angemessene und vollumfängliche Pflege zukommen zu lassen.