Beamte und Tarifangestellt im öffentlichen Dienst unterliegen besonderen Regelungen und bedürfen somit auch besonderer Versicherungs- und Absicherungslösungen.
Spezielle Versicherungen für Beamte und Tarifbeschäftige sind dabei so konzipiert, dass die beamtenrechtlichen Erfordernisse erfüllt und der Versicherungsschutz optimal den den tatsächlichen Bedarf angepasst ist.
Insbesondere für Beamte bieten wir Absicherungsmöglichkeiten, die sich je nach Beamtenstatus an die speziellen Erfordernisse anpassen und beim Statuswechsel den gebotenen Versicherungsschutz an die neue Situation adaptieren. Damit ist ausgeschlossen, dass Sie z.B. bei vorzeitiger Entlassung aus dem Dienstverhältnis (Beamter auf Widerruf, Beamten auf Probe) auf die staatlichen Grundsicherungssysteme angewiesen seien könnten.
Sehr guter Versicherungsschutz für Beamte
Günstige Versicherungsprodukte für Beamte
Beamte benötigen besondere Versicherungslösungen, welche die vorhandene staatliche Absicherung aufgreifen und vorhandene Absicherungslücken zielgenau schließen können.
Unterschiede zw. Beamten und Tarifbeschäftigten
Wer hat welchen Anspruch?
Beamte und Tarifbeschäftige sind unterschiedlich versichert und erfordern folglich auch unterschiedliche Absicherungen.
Beamter | Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst |
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Je nach Bundesland und Familiensituation erhält der Beamte eine so genannte Beihilfe zu den krankheitsbedingten Genesungskosten durch den Dienstherren gewährt. Da diese aber nur anteilig ausfällt und auch für Beamte die volle Krankenversicherungspflicht gilt, muss jeder Beamte eine beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. | Sofern die Pflichtversicherungsgrenze (KV) für mindestens ein Jahr überschritten wird, kann der Tarifbeschäftige eine private Krankenversicherung anstelle der gesetzlichen Kankenkasse wählen.
Der Dienstherr übernimmt in diesem Fall einen Teil der Kosten und gewährt einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Wird die Pflichtversicherungsgrenze nicht überschritten oder besteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, kann der gesetzliche Versicherungsschutz mittels geeigneter Krankenzusatzversicherungen verbessert oder gar auf ein vollumfängiches Privatversicherungsniveau aufgestockt werden. |
Beihilfe wird in der Regel auch für Kinder und den Ehegatten des Beamten gewährt (sofern beihilfeberechtigt). Die jeweiligen Beihilfesätze können voneinander abweichen. | Bei Beschäftigen im öffentlichen Dienst mit besonderem Schutzbedürfnis kann der Dienstherr im Rahmen der freien Heilfürsorge für eine komplette Kostenübernehme im Krankheitsfall sorgen. Das Leistungsniveau der freien Heilfürsorge entspricht ungefähr der gesetzlichen Kankenkasse. |
Beamter | Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst |
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Die Pensionsvorsorge wird durch den Dienstherren übernommen.
Grundlagen der Pensionsberechnung sind die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge sowie die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten.
Insbesondere bei längeren Dienstpausen (z.B. Kindererziehung oder vorrübergehender Dienstunfähigkeit) oder bei spätem Eintritt in den öffentlichen Dienst können die anrechenbaren Dienstzeiten deutlich geringer ausfallen. Auch bei frühzeitiger Versetzung in den Ruhestand (aufgrund von Dienstunfähigkeit) ergeben sich sprübare Kürzungen und Abzüge. |
Der Tarifbeschäftigte sammelt während seiner beruflichen Tätigkeit Entgeltpunkte, welche später im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Rentenberechnung über die Höhe der zu erwartenden Altersrente bestimmen.
Detaillierte Auskunft zur aktuellen Rentensituation liefert die jährliche Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch die in selbiger Information benannten Vorsorgelücken treffen vollumfänglich zu. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung besteht auch Anspruch auf eine Zusatzvorsorge. Für die Zusatzvorsorge werden ebenfalls Punkte gesammelt (Vorsorgepunkte), welche dann mit dem Messbetrag multipliziert werden. Die Höhe der Zusatzvorsorge ist aber stark von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses abhängig. Weiterhin führen Lücken in der Erwerbsbiographie zu Reduzierungen. |
Mittels einer zusätzlichen Pensionsvorsorge sichern Sie Ihren Ruhestand nachhaltig ab. | Eine private Altersvorsorge, mit oder ohne staatlicher Förderung, ist erforderlich. |
Beamter | Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst |
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Aufgrund des bestehenden Dienstverhältnisses wird ein Beamter durch den Dienstherren als dienstunfähig bezeichnet, wenn er auf Dauer außer Stande ist, seinen Dienst zu erfüllen.
Der Dienstherr ist i.d.R. darauf bedacht, den Beamten möglichst anderweitig zuverwenden, was allerdings eine entsprechende freie Dienststelle voraussetzt. Ist dies nicht der Fall oder sprechen andere Umstände dagegen, wird der Beamte aufgrund der vorherrschenden Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen (Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe). Beide Möglichkeiten führen allerdings zu deutlichen finanziellen Einbußen. Mittels einer geeigneten Dienstunfähigkeitsversicherung können die Folgen der Dientunfähigkeit sehr gut abgesichert und versichert werden. |
Tarifbeschäftige werden i.d.R. berufsunfähig und können dieses Risiko mit Hilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestens absichern.
Dabei müssen keine besondere Stadien unterschieden werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung folgt der Karriere und passt sich automatisch der beruflichen Laufbahn an. |
Die Dienstunfähigkeitsversicherung muss die entsprechenden Stadien des Beamten berücksichtigen und die darin bedingten Besonderheiten aufgreifen. | Erfolgt jedoch eine Verbeamtung, muss der Wechsel hin zur Dienstunfähigkeitsversicherung geprüft werden. |
Beamter | Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst |
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Die Berechnung des Hinterbliebenenanspruchs basiert auf der Zugrundelegung des Ruhegehalts, welches der Beamte bekommen hätte, wenn er am Tage seines Ablebens in Ruhestand gegangen wäre. Insgesamt werden maximal 75% des Ruhegehalts an alle Hinterbliebenen ausbezahlt! Insbesondere bei niedrigen Besoldungsgruppen oder Dienstbezügen mit vielen Zulagen bzw. Zuschlägen besteht eine deutliche Versorgungslücke im Falle des frühzeitigen Ablebens. |
Aufgrund der bestehenden Sozialversicherungspflicht und der damit verbundenen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, kommen die gesetzlich definierten Hinterbliebenenleistungen zum Tragen. Die Witwen und / oder Waisenrenten werden anhand des Rentenkontos berechnet und unter Zugrundelegung der jeweiligen Bestimmungen an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Die zu erwartende Höhe ist ebenfalls in der gesetzlichen Renteninformation niedergeschrieben. |
Für eine ausreichend hohe Todesfallabsicherung, insbesondere für den Fall, dass die Hinterbliebenen auf das weggefallene Einkommen des Verstorbenen angewiesen sind (z.B. bei bestehenen Krediten für Immobilien), ist eine zusätzliche private Risikolebensversicherung für Beamte unabdinglich. | Für eine ausreichend hohe Todesfallabsicherung, insbesondere für den Fall, dass die Hinterbliebenen auf das weggefallene Einkommen des Verstorbenen angewiesen sind (z.B. bei bestehenen Krediten für Immobilien), ist eine zusätzliche private Risikolebensversicherung unabdinglich. |
Die Risikolebensversicherung ist sehr günstig und sichert Ihre Hinterbliebenen nachhaltig ab. |
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