Beschäftige im öffentlichen Dienst sowie Beamte können durch den Dienstherren in Regress genommen werden, sofern ihnen Fehlverhalten im Dienst nachgewiesen wird.
Dabei sind die Regressmöglichkeiten bereits ab einem sehr geringen Verschuldensgrad gegeben, was eine Regessierung durch den Dienstherren wahrscheinlich macht.
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Der Öffentliche Dienst hat in der Regel keine eigene Haftpflichtversicherung und nur wenige Sachversicherungen. Der Dienstherr kann also Schäden, welche durch Tarifbeschäftige oder Beamte verursacht werden, nicht auf Versicherungen abwälzen.
Er wird also versuchen, seine Bediensteten in Regress zu nehmen.
(Dienstherr kann auch als Forderungssteller auftreten)
Bei der Beurteilung der Haftung und des Regresses werden Tarifbeschäftigte und Beamte gleich behandelt. Von daher ist eine günstige Diensthaftpflichtversicherung für beide Gruppen ausgesprochen wichtig.