Die Pensionszusage ist eine Art der 5 vorhandenen Wege der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Form ergibt die wohl höchst mögliche Steuerersparnis, ohne Risiken.
Besonders geeignet ist diese Varinate für die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.
Anders als bei herkömmlichen Vorsorgeverträgen bildet die GmbH Pensionsrückstellungen, welche direkten Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben. Im Jahre der Einrichtung einer Pensionszusage wird die so genannte Erstrückstellung gebildet. Mit selbiger wird der notwendige Rückstellungsbeitrag buchhalterig eingestellt. Dies führt zu sehr hohen fiktiven Kosten, welche eine deutliche Reduzierung des Geschäftsergebnisses bewirken.
Die Pensionszusage wird ab Vertagsbeginn auf den jeweiligen GGF verpfändet. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz fallen die gebildeten Rückstellungen nicht in die Insolvenzmasse. Eine Verlust der geplanten Altersvorsorge ist somit ausgeschlossen.
Zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit der Pensionskasse schließt die GmbH eine Rückdeckungsversicherung bei der Württembergische ab. Somit ist gewährleistet, dass wenn der Versicherungsfall eintritt auch genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.
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