Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Arbeitgeberfinanzierte Krankenversicherung vom Chef! Soziale Verantwortung übernehmen.


Wüstenrot & Württembergische

Krankenzusatzversicherung vom Chef!

Günstige Gesundheitsvorsorge für Ihre Mitarbeiter

Mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) stärken Sie die Mitarbeiterbindung und Loyalität nachhaltig. Erreichen Sie mehr Leistung durch motivierte, zufriedene und gesunde Mitarbeiter. Stärken Sie Ihre Reputation nach innen und außen.

Kampf um die besten Talente.

Fachkräft! Die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt deutlich Auskunft. Fachkräfte sind begehrt wie nie zu vor, und folglich schwer zu finden. Fachkräfte zu halten, ist aber mindestens genau so schwer.

Die Anwerber, head hunter und Personalmanagement Unternehmen setzen viel daran, (Ihre) Fachkräfte abzuwerben. Dafür werden bessere Konditionen (Einkommen, Absicherung, Sozialleistungen, Gesundheitsvorsorge) in Aussicht gestellt. Auch für Ihre Fachkräfte sicherlich überaus attraktiv und eine Überlegung wert, oder?

Kommen Sie derartigen Praktiken zuvor und bieten Sie Ihren Mitarbeitern unsere betriebliche Krankenversicherung (bKV) zusätzlich zum Einkommen an. Mit einer arbeitgeberfinanzierten Krankenzusatzversicherung schaffen Sie Attraktivität, zeigen soziale Verantwortung und motivieren nachhaltig.

Mehr als zwei Drittel der Nichtakademiker finden eine betriebliche Krankenzusatzversicherung gut oder halten diese sogar für notwendig. Dies ist Ihre kostengünstige Chance sich am Arbeitsmarkt als lukratives Unternehmen zu positionieren.

Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Zunehmende krankheitsbedingte Kosten.

Zusätzlich zur steigenden Unternehmensattraktivität kann eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) zur Senkung der krankheitsbedingten Personalkosten beitragen. Laut BKK Gesundheitsreport 2019 betrug der durchschnittliche, krankheitsbedingte Arbeitsausfall 18,5 Tage je Beschäftigten.

Ihre hieraus entstehenden Mehrkosten sind um ein Vielfaches höher als der steuerlich geförderte Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV).

Mit einer arbeitgeberfinanzierten Krankenzusatzversicherung schaffen Sie Anreize zur Prevention (z.B. Vorsorgeversicherung) und unterstützen den Heilungsprozess durch erstklassige medizinische Versorgung (z.B. privatärztliche Absicherung im Krankenhaus). So lassen sich Krankheiten vermeiden oder Ausfallzeiten verkürzen.

Eine win - win Situation für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Vorteile betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Krankenzusatzversicherung mit Sonderkonditionen

Im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) bieten wir günstige Sonderkonditionen im Kollektivrahmenvertrag für Ihre Mitarbeiter und deren Angehörige. Auch verzichten wir meistens auf die Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn und gewähren Versicherungsschutz ohne Wartezeit.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV) leicht gemacht!
Ab bereits 2 Mitarbeitern ist die bKV ohne Wartezeit möglich.

Bei der bKV gilt das Prinzip "Einheitlicher Versicherungsschutz und einheitlicher Versicherungsbeginn". Somit wird sichergestellt, dass keine Ungleichbehandlung auftritt (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG]). Es ist aber möglich, den Umfang der bKV basierend auf objektiven Merkmalen wie u.a. Firmenzugehörigkeitsdauer, Ausbildungsgrad oder Arbeit- und Einsatzort zu spezifizieren.

Für die betriebliche Krankenversicherung wird ein Kollektivvertrag installiert. Die Mindestbetriebsgröße1) hierfür liegt bei entweder 2 Mitarbeitern + Firmeninhaber oder 3 Mitarbeitern (ggf. zzgl. Firmeninhaber).

  • Versicherungsfähig sind alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter), die gegen regelmäßiges Entgelt in einem zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit stehen sowie der Firmeninhaber und Geschäftsführer.
  • Nicht versicherungsfähig sind Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Saisonarbeitnehmer, Arbeitnehmer in Zeitarbeitsverhältnissen sowie Mitarbeiter, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus sind selbständig Erwerbstätige sowie freiberuflich tätige Personen nicht versicherbar.

Darüber hinaus muss eine gewisse Teilnehmerquote erreicht werden. Die bKV kann nur installiert werden, wenn entsprechend der Firmengröße folgende Mindestanzahl von Mitarbeitern über die betriebliche Krankenversicherung versichert wird:

BetriebsgrößeTeilnehmerquote
Firmen bis 5 Mitarbeiter:100%
Firmen bis 250 Mitarbeiter:50%
Firmen ab 251 Mitarbeiter:25%


1) Bestimmte Berufe / Berufsgruppen sind nicht versicherbar.

Prevention und/oder erstklassige Behandlungen!
Wählen Sie, welchen Versicherungsschutz Sie Ihren Mitarbeitern zukommen lassen möchten.

Mittels der betrieblichen Krankenversicherung (bAK) stehen Ihnen unterschiedliche Tarife zur Verfügung, welche Sie in freier Kombination Ihren Mitarbeitern anbieten können. Auch können Sie anhand von objektiven Merkmalen spezielle Mitarbeitergruppen (u.a. Innendienst, Außendienst, Verkauf, Montage) definieren, die einen angepassten Versicherungsschutz erhalten sollen.

  • Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz pro definierter Mitarbeitergruppe einheitlich ist.

Folgende Absicherungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

AbsicherungsbereichTarifAuswahl
Zahnersatzversicherung bis 100%
(inkl. Leistung der gesetzlichen Krankenkasse)
  • inklusive Brillenzuschuss 125€
  • inklusive Zahnreinigung 80€
ZGF + BZGF20
Privatärztlilche Wahlleistungen im Krankenhaus
(Privatpatient im Krankenhaus)
  • Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer
  • Freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
SGF (+ SEF)
Vorsorgeversicherung
  • Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen
    (80%, max. 400€ innerhalb von zwei Jahren)
  • Brillenzuschuss 125€
  • Freie Krankenhauswahl
  • Auslandsreisekrankenversicherung
VSF
Krankentagegeldversicherung
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
KTNF43
Pflegezusatzversicherung
  • Einkommenssicherung im Pflegefall
PTPU
Ambulante Ergänzungsversicherung
  • Kostenerstattung für Heilpraktiker
    (50%, bis zu 2.500 € Rechnungsbetrag)
  • Brillenzuschuss 250€
  • Rückerstattung von diversen Zuzahlungen
EGNF

Beiträge zur bKV können als Sachlohn behandelt werden!
Kostenreduzierung durch steuerliche Anrechenbarkeit im Rahmen der Betriebsausgaben.

Nach der aktuellen steuerlichen Regelung können die Beiträge zur bKV als Sachlohn behandelt werden, sodass diese steuer- und sozialabgabenfrei sind. Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern durch die bKV einen konkreten Versicherungsschutz (Leistungszusage) an.
    Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann.
  • Die monatliche 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze wird zusammen mit anderen Sachbezügen nicht überschritten.
    Übersteigt der Wert aller Sachzuwendung den Betrag von 44,00 Euro um nur 1 Cent, ist der komplette Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig. Hinweis: Auch bei Überschreiten der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze handelt es sich um (steuer- und sozialabgabenpflichtigen) Sachlohn.
  • Der Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer des Vertrages sein.
  • Es müssen alle drei Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Sofern die monatliche 44-€-Sachbezugsfreigrenze durch die Einführung der bKV überschritten wird, besteht die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung (§ 37b EStG oder § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Uns ist es wichtig, Sie umfassend zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Beiträge in der arbeitgeberfinanzierten bKV zu informieren. Wir dürfen als Versicherer jedoch keine verbindlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auskünfte erteilen. Wir empfehlen daher jedem Arbeitgeber unbedingt einen Steuerberater hinzuzuziehen, dessen Einschätzung auch von den hier dargestellten Informationen abweichen kann. Die hier geschilderten Informationen verstehen sich immer vorbehaltlich einer Auskunft eines Steuerberaters (oder einer ähnlich steuerrechtskundigen Person) oder der gesetzlichen Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit) und der möglicherweise inzwischen geänderten Gesetzeslage bzw. Rechtsauffassung der Finanzbehörden.
Alle Angaben ohne Gewähr!

Imagegewinn. Produktivität. Verantwortung

Zufriedene und gesunde Mitarbeiter schaffen!

Man Power ist für den Erfolg Ihres Unternehmens wichtig und unerlässlich. Aber POWER entsteht nur durch Gesundheit und motivierte sowie zufriedene Mitarbeiter. Die betriebliche Krankenversicherung leistet beides.

Der Vorsorge-Spezialist erklärt:

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Die Zeit ist reif!

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