Als IT Berater bzw. IT Unternehmen unterliegen Sie einem besonderem Risiko - der so genannten Beraterhaftung. Diese kommt zum Tragen, wenn Ihr Kunde aufgrund Ihrer Empfehlung bzw. Beratung Hard- und/oder Software Lösungen nutzt, diese sich als "falsch", fehlerhaft oder ungeeignet erweisen.
- In solchen Fällen entstehen reine Vermögensschäden, also Schäden finanzieller Natur, für die Sie als IT Berater / IT Unternehmen voll haftpflichtig sind und für entsprechenden Schadenersatz sorgen müssen.
IT Berater / IT Unternehmen erhalten eine Auftragszusage oft nur dann, wenn das Bestehen einer entsprechende IT Haftpflichtversicherung mit Vermögensschadendeckung nachgewiesen werden kann.