Attraktive betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Steuer- und Sozialversicherungen sparen mit der betrieblichen Altersvorsorge


Wüstenrot & Württembergische

bAV - Ihr lukrativer Weg in den Ruhestand!

Sorgen Sie rechtzeitig vor. Denn Zeit ist Geld.

Die private und betriebliche Altersvorsorge sind stark vom Faktor Zeit abhängig. Je früher Sie beginnen, um so höher die Leistungen im Rentenalter. Schnell sein lohnt sich.

Der Vorsorge-Spezialist erklärt:

Betriebliche Altersvorsorge

Das Optimum der Altersvorsorge

Hoch Effektiv! Betriebliche Altersvorsorge

Für alle, die Steuer zahlen müssen und sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, ist die betriebliche Altersvorsorge die wohl beste Form der privaten Altersvorsorge mit der höchsten Rendite und zugleich absoluter Sicherheit.

Bruttoumwandlungsbetrag  Eigenaufwand (netto)  Finanzierung durch Steuer- und Sozialabgebenersparnis 
100,- Euro  ca. 50,- Euro  ca. 50,- Euro 

Der Arbeitnehmer erhält eine betriebliche Vorsorge in Höhe vom momatlich 100,- Euro, zahlt aber effektiv nur die Hälfte selbst.

Die enstehenden Sozialversicherungsersparnisse kommen auch dem Arbeitgeber zu Gute, da dieser die gleichen Ersparnisse wie der Arbeitnehmer realisieren kann. Diese können zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt werden oder dem Arbeitnehmer über die betriebliche Altersvorsorge als "Zusatzbeitrag" zufließen.

Für Lohnerhöhungen, die sich moderat auf die Lohnnebenkosten auswirken und die auch in voller Höhe beim Arbeitnehmer ankommen sollen, kann der Arbeitgeber eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge installierten. Auf den Umwandlungsbetrag entfallen keine Lohnnebenkosten. Ein großer Spareffekt für den Arbeitgeber und eine tolle zusätzliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer.

Steuerliche und SV rechtliche Behandlung der bAV

Top Vorsorgeberatung vom Vorsorge-Spezialisten

In Zeiten der Digitalisierung sind ausführliche, kompetente und faire Beratungen von Mensch zu Mensch keine Selbstverständlichkeit mehr. Wir bieten Ihnen diesen Service, und dass auch noch nach Vertragsabschluss.

steuerliche Behandlung (Einzahlungsphase)  Altverträge Direktversicherung bis 01.12.2004: Diese Verträge unterliegen einer Pauschalversteuerung in Höhe von 20% zzgl. Solizuschlag. Dieser Steuersatz wird auf dem Umwandlungsbetrag zur Direktversicherung angewandt. Die Steuerlast wird im Regelfall vom Arbeitnehmer getragen, kann aber auch zu Lasten des Arbeitgebers gehen. 
Verträge ab dem 01.01.2005: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind grundsätzlich steuerfrei. Hierdurch ergibt sich ein erhebliches Sparpotential bzw. die Möglichkeit, den eigenen Vorsorgebeitrag um die Steuerersparnis zu reduzieren. 
steuerliche Behandlung (Auszahlungsphase)  Altverträge Direktversicherung bis 01.12.2004 (Kapitalauszahlung): Auf Grund der damals herrschenden Steuergesetzgebung sind diese Verträge nach §40 EStG (alte Fassung) von der Steuerpflicht bei Auszahlung befreit. Sie können somit über das gesamte Kapital verfügen, ohne Abgaben entrichten zu müssen. Die Steuerfreiheit setzt eine Vertragslaufzeit von min. 12 Jahren, und eine Beitragszahldauer von min. 5 Jahren voraus. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so sind die erwirtschafteten Gewinne voll steuerpflichtig. 
Altverträge Direktversicherung bis 01.12.2004 (Rentenzahlung): Wird die erreichte Ablaufleistung als monatliche Leibrente gezahlt, so wird diese mit dem alten Ertragsanteil in Höhe von 27% (bei Rentenbeginn mit 65) versteuert. 
Neuverträge ab dem 01.01.2005: Die Leistungen aus Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge fallen im Sinne der Steuergesetzgebung unter die "Einkünft aus nichtselbstständiger Tätigkeit". Sie sind dem zur Folge mit dem individuellen Steuersatz, zum Zeitpunkt des Rentenbezuges, zu versteuern. Auf Grund der höheren Freibeträge, und im Regelfall der geringeren Einnahmen im Alter, ist die Steuerlast meist gering oder zu vernachlässigen. Dennoch empfiehlt sich der Bezug einer lebenslangen monatlichen Rente, um so eine Versteuerung des Gesamtkapitals zu vermeiden. 
Sozialabgabenfreiheit
(Einzahlungsphase)  
Altverträge Direktversicherung bis 01.12.2004: Sofern die Beiträge zur Direktversicherung aus Sonderzahlungen (u.a. Weihnachtsgeld) getilgt werden, sind diese nicht sozialabgabenpflichtig. Bei allen anderen Zahlungsweisen sind Sozialabgaben zu entrichten. 
Neuverträge an 01.01.2005: Für alle Verträge der betrieblichen Altersvorsorge gilt die Sozialabgabenfreitheit der Beiträge. 
Sozialabgabenfreiheit
(Auszahlungsphase)  
Die Auszahlung ist sozialabgabenpflichtig. 

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