Ist ein Beamter dauerhaft außer Stande seinen Dienst auszuüben, kommt es zu unterschiedlichen beamtenrechtlichen Konsequenzen.
Im schlimmsten Fall führt dies zu einer andauernden Dienstunfähigkeit und geht dann mit erheblichen finanziellen Einbußen einher.
Je nach Beamtenstatus folgt sogar die Entlassung aus dem Dienstverhältnis.
- Dienstunfähigkeit ist der Verlust der Arbeitskraft durch allgemeine gesundheitliche Gründe, wegen akuter Krankheit, aufgrund von Unfall oder wegen Dienstbeschädigung.