Häusliche Pflege (Sachleistung)
Pflegebedürftige habe bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als "Sachleistung".
Mit der Pflegesachleistung soll der Pflegebedürftige die benötigte personelle Hilfe finanzieren. Als personelle Hilfe dürfen jedoch
nur Pflegekräfte in Anspruch genommen werden, die einer zugelassenen Pflegeeinrichtung angehören oder die mit der Pflegekasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Ansonsten kommt nur das Pflegegeld zur Auszahlung.
Die Höhe der Leistung ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € |
Um die Häusliche Pflege professionell und vollumfänglich absichern zu können, ist eine günstige Pflegezusatzversicherung notwendig.
Gesetzliches Pflegegeld
Wir die Pflegeleistung durch Angehörige oder Dritte ohne Kassenvertrag (siehe
Erstattung im Rahmen der Sachleistung) erbracht, so steht dem
Pflegebedürftigen nur das gesetzliche Pflegegeld zu.
Die Höhe der Leistung ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad 1 | 125 € (zweckgebundene Kostenerstattung) |
Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegegrad 5 | 901 € |
Insbesondere in dieser meist vorherrschenden Konstellation ist der Eigenanteil der zu tragenden Kosten besonderes hoch. Besserung bringt nur das Vorhandensein einer privaten, günstige Pflegezusatzversicherung.
Leistung vollstationäre Pflege
Bei vollstationärer Pflege erhalten Sie folgende pflegebedingten Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Pflegegrad 1 | 125 € |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Pflegebedingt sind nur Aufwendungen, die für die Versorgung des Pflegebedürftigen je nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit erforderlich sind.
Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatz- bzw. Komfortleistungen muss der Pflegebedürftige in jedem Fall selbst tragen. Diese Kosten werden nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen.
Ohne eine sehr gute Pflegezusatzversicherung ist das kaum machbar, da die Gesamtkosten für die vollstationäre Pflege deutlich über den gesetzlichen Leistungen liegen.
Leistungen bei Teilstationärer- und Kurzzeitpflege
Tages-/Nachtpflege Pflegegrad 1 | 125 € |
Tages-/Nachtpflege Pflegegrad 2 | 689 € |
Tages-/Nachtpflege Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Tages-/Nachtpflege Pflegegrad 4 | 1.612 € |
Tages-/Nachtpflege Pflegegrad 5 | 1.995 € |
Entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen. Mit einer günstigen Pflegezusatzversicherung sichern Sie die notwendigen Kosten für eine professionelle und ausreichende Pflege frühzeitig ab.