Die Riester Rente wurde im Zuge des Altersvermögensgesetzes (AVmG) zum 01.01.2005 eingeführt.
Mit ihr ist es möglich, sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen oder das Kapital für die selbstgenutzte Wohnimmobilie zu verwenden.
Hierbei spielt das Einkommen und die eigene familiäre Situation eine erhebliche Rolle:
- Die Riester Rentenversicherung arbeitet mit festen Zuschüssen, welche durch die Zahlung eines einkommensabhängigen Mindestbeitrags "verdient" werden müssen.
Neben den Zulagen bekommen Sie unter Umständen eine zusätzliche Steuerrückerstattung, da die Beiträge zur Riester Förderrente im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich anrechenbar sind.
Sofern die Steuerreduzierung die Summe aller Zulagen übersteigt, wird Ihnen die Differenz ausgezahlt.
- Riestern Sie mit - es wird sich lohnen!
- Mit Hilfe der staatlich geförderten Riesterrente optimieren und ergänzen Sie Ihre private Vorsorge.
- Sichern Sie sich Ihre Zulagen!
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jährliche
Grundzulage
(pro Erwachsener)jährliche
Kinderzulage
(pro Kind)Steuervorteil Berufseinsteigerzulage
(Neu im Zuge des ERG)175€ Kinder geboren vor 2008:
185€
Kinder geboren ab 2008: 300€Je nach persönlicher Einkommenslage ergibt sich neben der staatlichen Zulage eine jährliche Steuerersparnis. einmalig 200€, für Berufsanfänger vor Vollendung des 25. Lebensjahrs
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Berechnen Sie nachfolgend Ihren Riester Anspruch und beantragen Sie Ihre Zulagen gleich online.