Auch Kassenpatienten können die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung erfahren und nutzen. Hierzu bedarf es einer speziellen Krankenzusatzversicherung, welche die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den Leistungsstand einer privaten Krankenversicherung anhebt.
Werden Sie zum gesetzlich versicherten Privatpatient mit dem Abschluss einer Vollkostenversicherung bei der Württembergische Krankenversicherung AG.
Wählen Sie Ihren persönlichen Versicherungsbereich selbst aus oder kombinieren Sie Ihren Versicherungsschutz individuell. So können Sie Ihren Privatpatientenstatus genau an Ihren Vorsorgebedarf oder Vorsorgewunsch anpassen.
Privat versichert trotz gesetzlicher Kasse
Privater Versicherungsschutz für Kassenpatienten
Werden Sie zum echten Privatpatienten beim ambulanten Arzt. Auch gesetzlich Versicherte können in den Genuss privatärztlicher Leistungen kommen. Voraussetzung ist unsere spezielle Krankenzusatzversicherung "Privatpatient beim Arzt"
Vollumfänglich Privat Versichert auch mit GKV
Privatpatient beim Arzt - Kostenerstattung
Für privatärztliche, ambulante Behandlungen können Sie als GKV Versicherter auf das gesetzlich festgeschriebene Kostenerstattungsprinzip zurück greifen und sich so einen vollwertigen Privatversicherungsschutz aufbauen.
Ambulante Privatversicherung für Kassenpatienten Sie werden zum echten Privatpatient ohne Ihre Krankenkasse wechseln zu müssen!
Die ambulante Privatversicherung für gesetzlich Versicherte löst Sie aus dem gesetzlichen Versicherungssystem heraus (im ambulanten Bereich), und ermöglicht Ihnen die Behandlung auf privatärztlicher Basis - ganz ohne Selbstbeteiligung oder Zuzahlungen.
Um die Wirkung dieser Versicherung zu gewährleisten, muss die Umstellung auf das so genannte Kostenerstattungsprinzip bei Ihrer gesetzlichen Kasse veranlasst werden. Die GKV ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Die Umstellung sollte aber erst erfolgen, wenn die Versicherungsannahmeerklärung der Württembergische vorliegt.
Die nachfolgende Leistungsübersicht zeigt den privatärztlichen Versicherungsschutz im ambulanten Bereich.
Versicherte Leistungen |
Tarif AKU Ambulante Zusatzversicherung Komfortschutz |
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Erstattungsfähige Gebühren |
bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) (maximal 3,5 fachen Satz) |
Erstattungssatz 100% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse | |
Ärztliche Behandlung | Hierzu zählen auch Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren |
Arznei- und Verbandsmittel | |
Sonstige Heilmittel | |
Sehhilfen & Reparatur der Sehhilfe auch ohne GKV Vorleistung |
maximal 250 Euro alle 2 Versicherungsjahre (bei Kindern auch früher, wenn sich die Sehstärke um min. 0,5 Dioptrien ändert ) |
Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen | |
Transport zum Arzt oder Krankenhaus | |
Häusliche Krankenpflege (Vorleistung GKV notwendig) |
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Röntgendiagnostik und Strahlentherapie (Vorleistung GKV notwendig) |
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Erstattungssatz 80% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse | |
Psychotherapeutische Behandlungen | |
Sonderleistungen nur für Sie - Das macht die Württembergische so hervorragend ! | |
Übernahme der Verwaltungskosten und - gebühren der GKV |
Durch die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip verlangt Ihre Kasse für die Bearbeitung der privatärztlichen Rechnungen eine Gebühr. Je nach Rechnungshöhe kann diese "sehr hoch" ausfallen. Wir übernehmen in unseren ambulanten Vollkostentarifen diese Gebühr zu 100%. |
Übernahme der Praxisgebühr (Die Praxisgebühr ist ab dem 01.01.2013 ausgesetzt, kann aber später wieder reaktiviert werden) |
Auch wenn Sie die Praxisgebühr nicht mehr direkt bei Arzt entrichten müssen, so zieht Ihnen die GKV diese Gebühr vom Erstattungsbetrag ab. Wir übernehmen in unseren ambulanten Vollkostentarifen diese Gebühr zu 100%, sofern Sie jetzt oder später erhoben wird. |
Privatpatient auf allen Ebenen der medizinischen Versorgung! | |
Empfohlene Ergänzungsversicherungen |
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Privatpatient im Krankenhaus Erstklassige Behandlung im Krankenhaus vom Chefarzt im Einbettzimmer
Die stationäre Privatversicherung für gesetzlich Versicherte bietet Ihnen Zugang zu den stationären Wahlleistungen. Diese erhöhen die gesetzlichen Regelleistungen um ein Vielfaches. Somit können Sie fortan über das medizinsich Mögliche im Krankenhaus voll verfügen. Die entstehenden Mehrkosten trägt die Württembergische.
Nachfolgend ist das Leistungsspektrum der stationären Privatversicherung aufgeführt:
Versicherte Leistungen |
Tarif SGU / SEU Stationäre Zusatzversicherung im Einbett- oder Zweibettzimmer |
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Erstattungsfähige Gebühren |
Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (maximal 3,5 fachen Satz) Nach Rücksprache auch darüber hinaus (Honorarvereinbarung) |
Erstattungssatz 100% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse | |
Freie Arztwahl |
Sie entscheiden, von wem Sie behandelt werden möchten. Nutzen Sie das medizinisch Mögliche und konsultieren Sie Chefärzte, Fachärzte und Spezialisten - wir tragen die Kosten hierfür. |
Freie Krankenhauswahl |
Sie bestimmen, wo Sie behandelt werden möchten. Sie müssen nicht das ortsnahe Krankenhaus wählen sondern können sich anhand von Erfahrungen und Empfehlungen frei entscheiden. |
Einbettzimmer-/ Zweibettzimmer |
Je nach versicherten Tarif werden Sie im Einbett- oder Zweibettzimmer untergebracht. Somit steht einer erholsamen Genesung nichts mehr im Wege. |
Privatpatient auf allen Ebenen der medizinischen Versorgung! | |
Empfohlene Ergänzungsversicherungen |
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Privatpatient beim Zahnarzt Bis zu 100% Kostenerstattung für Zahnersatz und Zahbehandlungen
"Privatpatient beim Zahnarzt", das zahnärztliche Absicherungsprogramm der Württembergische sichert sich bei Zahnbehandlungen und Zahnersaztmaßnahmen privatärztlich ab. Auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse steht Ihnen der nachfolgende Versicherungsschutz voll zu.
Je nach Wunschabsicherung kann der garantierte Erstattungssatz für Zahnersatzbehandlungen stufenweise angepasst werden (siehe Angebotsanforderung).
Versicherte Leistungen |
Versicherungskombination ZB & ZG70+BZG20 "Privatpatient beim Zahnarzt" |
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medizinisch notwendige Zahnbehandlungen nach Tarif ZB - 100% Kostenerstattung | |
Erstattungsfähige Gebühren |
bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
Zahnärzte (GOZ) (maximal 3,5 fachen Satz) |
Zahnbehandlungen | |
Prophylaxe |
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Fissurenversiegelung |
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Parodontalbehandlungen außerhalb der Kassenrichtlinien |
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Parodontalbehandlungen innerhalb der Kassenrichtlinien |
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Wurzelbehandlungen innerhalb und außerhalb der Kassenrichtlinien |
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Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen) | |
antimikrobielle Therapie bei Parodontitis | |
medizinisch notwendiger Zahnersatz nach Tarif ZG70+BZG20 - 90% Kostenerstattung | |
Erstattungssatz Württembergische |
Die Tarifkombination ZG70+BZG20 garantiert 90%
Kostenerstattung für alle Zahnersatzmaßnahmen
und Methoden, ausgehen vom Rechnungsbetrag, ohne Abzug
einer eventuelle Vorleistung der gesetzlichen
Krankenkasse |
Gesamterstattung (Württembergische + GKV) |
Insgesamt erlangen Sie 100% Kostenerstattung für Zahnersatz, da zur Leistung der Württembergische die Leistung der GKV hinzu kommt. |
Erstattungsfähige Gebühren |
bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
Zahnärzte (GOZ) (maximal 3,5 fachen Satz) |
Kostenerstattung für alle Zahnersatzmethoden |
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Kostenerstattung für alle Zahnersatzmaterialien | |
Kostenerstattung für Laborkosten | |
Sonderleistungen nur für Sie - Das macht die Württembergische so hervorragend ! | |
Leistung auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse |
Wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Kostenerstattung für die Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme vornimmt, erhalten Sie dennoch den vollen versicherten Erstattungssatz im Rahmen Ihrer gewählten Zahnzusatzversicherung ausbezahlt. |
Mitversicherung fehlende Zähne, vorhandener Zahnersatz |
Fehlende Zähne und bereits vorhandener Zahnersatz gelten als mitversichert. (Je nach Zahnstatus müssen eventuell Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren vereinbart werden.) |
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