Günstige Privatversicherung für Kassenpatienten

Privatpatient beim Arzt - Ihr Weg zur echten Privatarztbehandlung


Wüstenrot & Württembergische

Privat versichert trotz gesetzlicher Kasse

Privater Versicherungsschutz für Kassenpatienten

Werden Sie zum echten Privatpatienten beim ambulanten Arzt. Auch gesetzlich Versicherte können in den Genuss privatärztlicher Leistungen kommen. Voraussetzung ist unsere spezielle Krankenzusatzversicherung "Privatpatient beim Arzt"

Auch Kassenpatienten können die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung erfahren und nutzen. Hierzu bedarf es einer speziellen Krankenzusatzversicherung, welche die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den Leistungsstand einer privaten Krankenversicherung anhebt.

Werden Sie zum gesetzlich versicherten Privatpatient mit dem Abschluss einer Vollkostenversicherung bei der Württembergische Krankenversicherung AG.

Wählen Sie Ihren persönlichen Versicherungsbereich selbst aus oder kombinieren Sie Ihren Versicherungsschutz individuell. So können Sie Ihren Privatpatientenstatus genau an Ihren Vorsorgebedarf oder Vorsorgewunsch anpassen.

Vollumfänglich Privat Versichert auch mit GKV

Privatpatient beim Arzt - Kostenerstattung

Für privatärztliche, ambulante Behandlungen können Sie als GKV Versicherter auf das gesetzlich festgeschriebene Kostenerstattungsprinzip zurück greifen und sich so einen vollwertigen Privatversicherungsschutz aufbauen.

Ambulante Privatversicherung für Kassenpatienten Sie werden zum echten Privatpatient ohne Ihre Krankenkasse wechseln zu müssen!

Die ambulante Privatversicherung für gesetzlich Versicherte löst Sie aus dem gesetzlichen Versicherungssystem heraus (im ambulanten Bereich), und ermöglicht Ihnen die Behandlung auf privatärztlicher Basis - ganz ohne Selbstbeteiligung oder Zuzahlungen.

Um die Wirkung dieser Versicherung zu gewährleisten, muss die Umstellung auf das so genannte Kostenerstattungsprinzip bei Ihrer gesetzlichen Kasse veranlasst werden. Die GKV ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Die Umstellung sollte aber erst erfolgen, wenn die Versicherungsannahmeerklärung der Württembergische vorliegt.

Die nachfolgende Leistungsübersicht zeigt den privatärztlichen Versicherungsschutz im ambulanten Bereich.

Versicherte Leistungen Tarif AKU
Ambulante Zusatzversicherung Komfortschutz
Erstattungsfähige Gebühren bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)
(maximal 3,5 fachen Satz)
Erstattungssatz 100% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 
Ärztliche Behandlung
Hierzu zählen auch Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren
Arznei- und Verbandsmittel 
Sonstige Heilmittel 
Sehhilfen & Reparatur der Sehhilfe
auch ohne GKV Vorleistung
maximal 250 Euro alle 2 Versicherungsjahre
(bei Kindern auch früher, wenn sich die Sehstärke um min. 0,5 Dioptrien ändert )
Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen 
Transport zum Arzt oder Krankenhaus 
Häusliche Krankenpflege
(Vorleistung GKV notwendig)  
Röntgendiagnostik und Strahlentherapie
(Vorleistung GKV notwendig) 
Erstattungssatz 80% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse  
Psychotherapeutische Behandlungen 
Sonderleistungen nur für Sie - Das macht die Württembergische so hervorragend !
Übernahme der Verwaltungskosten
und - gebühren der GKV
Durch die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip verlangt Ihre Kasse für die Bearbeitung der privatärztlichen Rechnungen eine Gebühr. Je nach Rechnungshöhe kann diese "sehr hoch" ausfallen. Wir übernehmen in unseren ambulanten Vollkostentarifen diese Gebühr zu 100%.
Übernahme der Praxisgebühr

(Die Praxisgebühr ist ab dem 01.01.2013 ausgesetzt, kann aber später wieder reaktiviert werden)
Auch wenn Sie die Praxisgebühr nicht mehr direkt bei Arzt entrichten müssen, so zieht Ihnen die GKV diese Gebühr vom Erstattungsbetrag ab. Wir übernehmen in unseren ambulanten Vollkostentarifen diese Gebühr zu 100%, sofern Sie jetzt oder später erhoben wird.
Privatpatient auf allen Ebenen der medizinischen Versorgung!
Empfohlene Ergänzungsversicherungen
  • stationäre Vollkostenversicherung
  • Zahnersatzversicherung
  • Zahnbehandlungsversicherung

Privatpatient im Krankenhaus Erstklassige Behandlung im Krankenhaus vom Chefarzt im Einbettzimmer

Die stationäre Privatversicherung für gesetzlich Versicherte bietet Ihnen Zugang zu den stationären Wahlleistungen. Diese erhöhen die gesetzlichen Regelleistungen um ein Vielfaches. Somit können Sie fortan über das medizinsich Mögliche im Krankenhaus voll verfügen. Die entstehenden Mehrkosten trägt die Württembergische.

Nachfolgend ist das Leistungsspektrum der stationären Privatversicherung aufgeführt:


Versicherte Leistungen Tarif SGU / SEU
Stationäre Zusatzversicherung im Einbett- oder Zweibettzimmer
Erstattungsfähige Gebühren
Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
(maximal 3,5 fachen Satz)
Nach Rücksprache auch darüber hinaus (Honorarvereinbarung)
Erstattungssatz 100% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 
Freie Arztwahl  
Sie entscheiden, von wem Sie behandelt werden möchten.
Nutzen Sie das medizinisch Mögliche und konsultieren Sie Chefärzte, Fachärzte und Spezialisten - wir tragen die Kosten hierfür.
Freie Krankenhauswahl
Sie bestimmen, wo Sie behandelt werden möchten. Sie müssen nicht das ortsnahe Krankenhaus wählen sondern können sich anhand von Erfahrungen und Empfehlungen frei entscheiden.
Einbettzimmer-/
Zweibettzimmer

Je nach versicherten Tarif werden Sie im Einbett- oder Zweibettzimmer untergebracht. Somit steht einer erholsamen Genesung nichts mehr im Wege.
Privatpatient auf allen Ebenen der medizinischen Versorgung!
Empfohlene Ergänzungsversicherungen
  • ambulante Vollkostenversicherung
  • Zahnersatzversicherung
  • Zahnbehandlungsversicherung

Privatpatient beim Zahnarzt Bis zu 100% Kostenerstattung für Zahnersatz und Zahbehandlungen

"Privatpatient beim Zahnarzt", das zahnärztliche Absicherungsprogramm der Württembergische sichert sich bei Zahnbehandlungen und Zahnersaztmaßnahmen privatärztlich ab. Auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse steht Ihnen der nachfolgende Versicherungsschutz voll zu.

Je nach Wunschabsicherung kann der garantierte Erstattungssatz für Zahnersatzbehandlungen stufenweise angepasst werden (siehe Angebotsanforderung).


Versicherte Leistungen Versicherungskombination ZB & ZG70+BZG20
"Privatpatient beim Zahnarzt"
medizinisch notwendige Zahnbehandlungen nach Tarif ZB - 100% Kostenerstattung
Erstattungsfähige Gebühren bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ)
(maximal 3,5 fachen Satz)

Zahnbehandlungen
Prophylaxe

Fissurenversiegelung

Parodontalbehandlungen außerhalb der Kassenrichtlinien

Parodontalbehandlungen innerhalb der Kassenrichtlinien

Wurzelbehandlungen innerhalb und außerhalb der Kassenrichtlinien

Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
antimikrobielle Therapie bei Parodontitis
medizinisch notwendiger Zahnersatz nach Tarif ZG70+BZG20 - 90% Kostenerstattung
Erstattungssatz Württembergische Die Tarifkombination ZG70+BZG20 garantiert 90% Kostenerstattung für alle Zahnersatzmaßnahmen und Methoden, ausgehen vom Rechnungsbetrag, ohne Abzug einer eventuelle Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
Gesamterstattung
(Württembergische + GKV)
Insgesamt erlangen Sie 100% Kostenerstattung für Zahnersatz, da zur Leistung der Württembergische die Leistung der GKV hinzu kommt.
Erstattungsfähige Gebühren bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ)
(maximal 3,5 fachen Satz)

Kostenerstattung für alle Zahnersatzmethoden

  • Brücken
  • Kronen
  • Stiftzähne
  • Implantate
  • Inlays
  • Keramikverblendungen
  • Kompositfüllungen
Kostenerstattung für alle Zahnersatzmaterialien
Kostenerstattung für Laborkosten
 
Sonderleistungen nur für Sie - Das macht die Württembergische so hervorragend !
Leistung auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse


Wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Kostenerstattung für die Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme vornimmt, erhalten Sie dennoch den vollen versicherten Erstattungssatz im Rahmen Ihrer gewählten Zahnzusatzversicherung ausbezahlt.
Mitversicherung fehlende Zähne, vorhandener Zahnersatz


Fehlende Zähne und bereits vorhandener Zahnersatz gelten als mitversichert.
(Je nach Zahnstatus müssen eventuell Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren vereinbart werden.)

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