Seit dem 01.01.2014 gelten verbesserte Bestimmungen für die Wohn Riester Bausparverträge. Die neuen Regelungen finden auch auf Riesterbausparer Anwendung, welche vor 2014 abgeschlossen wurden.
Durch die Neuregelungen wird das Riester Bausparen noch attraktiver und bietet Ihnen bei fast allen Immobilienfragen eine verbesserte Nutzbarkeit bzw. Anwendbarkeit.
Viele "Stolpersteine" sind nunmehr aus dem Weg geräumt.
Wohnriester ist ab 2014 deutlich klarer, einfacher und anwendbarer gewurden und somit noch effizienter für Sie und Ihre Baufinanzierung!
Verbesserungen für Riester Bausparverträge ab 2014
Besser * Einfacher * Wohn-Riester 2014
| Begünstigte Maßnahmen für den Einsatz von Wohnriester Bausparen | |
Das geförderte Wohnriester Eigenkapital oder Riesterbauspardarlehen ist an folgende Verwendung gebunden:
Grundvoraussetzungen hierfür sind:
Wird das Guthaben nicht für eine begünstigte Maßnahme entnommen, kann die Verrentung des Guthabens inklusive der Riesterförderung ab Vollendung des 62. Lebensjahres (Abschluss vor 2012: 60. Lebensjahr) erfolgen. Der Riester Bausparvertrag muss also nicht zwingend für eine Immobilie eingesetzt werden. |
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| Versteuerung Riesterbauverträge | |
Nachgelagerte Besteuerung:
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| Jederzeitige Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum | |
Entschuldung & Umschuldung von Immobilien:
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| Alters- bzw. behindertengerechter Umbau | |
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