Aufgrund einer ergangenen europäischen Rechtsprechung ist es als Diskriminierung anzusehen, wenn Versicherungsunternehmen ihre Tarife nach geschlechtsspezifischen Risikomerkmalen kalkulieren.
Die objektiv vorhandenen und statistisch nachweisbaren, geschlechtsabhängigen Risikofaktoren dürfen ab dem 20.12.2012 nicht mehr für die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalls herangezogen werden.
Um dem Rechtsspruch gerecht zu werden, müssen die deutschen Versicherer von den momentan vorhandenen Mulitsex Tarifen auf die dann gültigen Unisex Tarife umstellen.
Hierfür ist es aber erforderlich, die Versicherungstarife von Grund auf neu zu kalkulieren!
Europarecht zwingt Versicherer zur Neukalkulation
Europäische Rechtssprechung

Unisex Tarife 2013