Pflege Bahr - Geförderte Pflegezusatzversicherung

Pflege Bahr - Geförderte Pflegezusatzversicherung


Wüstenrot & Württembergische

Staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung

Seit 2013 gibt es die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, auch bekannt als Pflege - Bahr Versicherung. Hierdurch versucht der Gesetzgeber einen finanziellen Anreiz zur privaten Absicherung des stetig steigenden Pflegebedürftigkeitsrisikos zu schaffen.

Diese Maßnahme alleine zeigt schon die tatsächliche Notwendigkeit, eine ausreichende private Vorsorge im Hinblick auf die finanziellen Folgen und erheblichen Belastungen resultierend aus einer Pflegebedürftigkeit aufzubauen.

Die staatliche geförderte Pflegetagegeldversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, so dass der Abschluss einer Pflege - Bahr Zusatzversicherung nicht immer optimal ist.

Wenn es Ihr Gesundheitszustand erlaubt, kann die konventionelle Pflegetagegeldversicherung der Württembergische durchaus sinnvoller sein.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Leistungen und Schwachstellen der Pflege Bahr Pflegeversicherung dar:

  • Wer kann die geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen?
    • Versicherungsfähigkeit sind alle Personen, die in einer sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei Vertragsabschluss nicht pflegebedürftig sind.
  • Wie hoch ist die staatliche Förderung der Pflege-Bahr Versicherung?
    • Die Förderung beträgt 5 Euro monatlich, sofern die Eigenanteil des Versicherungsnehmers bei mindestens 10 Euro monatlich liegt. Eine rein staatlich finanzierte Absicherung ist somit nicht möglich.
      Die staatliche Zulage wird durch die Deutsche Rentenversicherung Bund direkt an den Versicherer gezahlt.

      »» Das Preisniveau der Pflege-Bahr Versicherung liegt aber über dem der Standard Pflege Zusatzversicherung, so dass die staatliche Förderung "verpufft".
  • Was muss eine Pflege Bahr Versicherung mindestens bieten?
    • Um die Förderfähigkeit einer Pflegezusatzversicherung zu gewährleisten, muss diese Leistungen für alle Pflegestufen (Stufe 0 bis III) erbringen. Die Mindestleistung und Pflegestufe III muss 600 Euro monatlich betragen. Ferner müssen in Pflegestufe 0 min. 10%, in Pflegestufe I min. 20% und in Pflegestufe II min. 30% der Summe aus Pflegestufe III geleistet werden.
  • Ab wann besteht Leistungsanspruch?
    • Anspruch auf die versicherte Leistung besteht erst nach Ablauf einer Wartezeit von maximal 5 Jahren. Innerhalb dieser Wartezeit werden eventuell eintretende Pflegefälle nicht berücksichtigt.
  • Versicherungsbeitrag und dessen Entwicklung?
    • Die Pflege - Bahr Zusatzversicherung wird ohne Gesundheitsprüfung angeboten, was spätestens nach Ablauf der Wartezeit (max. 5 Jahren) zu sehr hohen Leistungszahlungen seitens der Versicherer führen wird. Dadurch ist anzunehmen, dass sich dann der Versicherungsbeitrag für die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung ebenfalls sehr stark erhöhen wird.

      »» Im Hinblick auf diese wahrscheinliche Entwicklung, ist der Abschluss einer Standard Pflegezusatzversicherung mit Wartezeitenverzicht zu empfehlen.

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