Mit der Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes wird die Palette der Riesterprodukte erweitert. Weiterhin kommen mehr Personen in den Genuss der staatlichen Riesterzulagen.
Die Förderung bezieht sich jetzt nicht mehr ausschließlich auf Geldanlagen, sondern schließt die privat genutzte Immobilie mit ein. Folglich nennt an dieses Gesetz auch Wohn Riester oder Steinerne Rente.
Eigenheimrentengesetz rückwirkend zum 01.01.2008
Förderung für Wohnimmobilien - Wohn Riester
- die Erweiterung der staatlichen Förderung auf zertifizierte Riester Bausparverträge und Baudarlehen
- die verbesserte Entnahmemöglichkeit von gefördertem Vorsorgekapital für wohnwirtschaftliche Verwendungen
- Einführung eines einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro bei Abschluss eines Förderproduktes bis zu Vollendung
- des 25. Lebensjahres
erweiterter Personenkreis ab 2008
- Bezieher eine volle Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Bezieher einer Dienstunfähigkeitsrente
Bedeutung für Neuabschlüsse - steinerne Rente
Riester Bausparverträge oder Riesterrenten, welche nach dem 01.01.2008 geschlossen wurden oder werden, bieten dem Kunden zukünftig die Möglichkeit, bis zu 100% des angesparten, geförderten Vorsorgekapital (aus Eigenbeitrag und Zulagen) für eine wohnwirtschaftliche Verwendung dem Vertrag zu entnehmen (Steinerne Rente).
Als wohnwirtschaftlich gilt (Wohn Riester):
-Kauf oder Bau von selbstgenutzen Wohneigentum
-Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie zum Rentenbeginn
Änderungen für Altverträge
Bei Riester Verträgen, welche vor 2008 abgeschlossen wurden, ist die Kapitalentnahme bis Ende 2009 nur ab einem Mindestentnahmebetrag in Höhe von 10.000 Euro möglich.
Generell muss das wohnwirtschaftlich genutzte Kapitalentnahmebetrag nicht mehr bis zum Rentenbeginn in das beliehene Förderprodukt zurückgezahlt werden. Ist dies der Fall, so muss im Rentenalter keine Geldrente verseuert werden, sondern der durch die Kapitalentnahme erworbene Mietvorteil (steinerne Rente).
Förderung jetzt beantragen
Sie haben nun die Wahl, Ihre Riesterförderung als Rentenvorsorge oder zertifizierten Riester Bausparvertrag zu beantragen. Hauptsache Sie "Riestern" mit, denn Sie haben einen Anspruch darauf.
Die Riesterförderung zahlen Sie Jahr für Jahr mit Ihren Steuern "ein". Lassen Sie sich also Ihren Anteil an Steuerrückerstattung in Form von staatlichen Zulagen nicht entgehen.
Weiterhin können Sie die Wohnungbausparprämie zum Aufbau Ihrer eisernen Rente verwenden. Lesen Sie alles zum Thema WoP und deren Änderung ab 2009.
Der Staat hat Ihnen einiges an Förderung zu bieten, Sie müssen dies nur nutzen! Wir helfen Ihnen dabei.
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