Bürgerentlastungsgesetz 2010 - Mehr Geld vom Staat

Bürgerentlastungsgesetz 2010 - Mehr Geld vom Staat


Wüstenrot & Württembergische

Mehr Netto - mehr Vorsorge - mehr Sicherheit

Ab dem 01.01.2010 können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge besser von der Steuer abgesetzt werden als bisher.

Grundlage für das Bürgerentlastungsgesetz ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Sicherung der Existenz dienen und deshalb steuerfrei gestellt werden müssen.

Neue finanzielle Spielräume für private Vorsorge

Ab 2010 können nun alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein Leistungsniveau absichern, das der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung entspricht.

Die Kostenfür die gesetzliche Krankenversicherung sind nahezu in vollem Umfang absetzbar - die Kosten einer privaten Krankenversicherung insoweit, als sie über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinausgehen.



Folgende jährliche Steuerentlastungen ergeben sich durchschnittlich auf Grund des Bürgerentlastungsgesetzes.

Alleinstehende

Bruttoeinkommen
(pro Jahr)
Mehr Netto für Arbeitnehmer pro Jahr
(gesetzlich krankenversichert)
15.000 Euro 60 Euro
25.000 Euro 298 Euro
35.000 Euro 656 Euro
40.000 Euro 866 Euro
50.000 Euro 1156 Euro
80.000 Euro 1312 Euro
100.000 Euro 1072 Euro

Ehepaar / 1 Kind

Bruttoeinkommen
(pro Jahr)
Mehr Netto für Arbeitnehmer Familie pro Jahr
(gesetzlich krankenversichert)
15.000 Euro -
25.000 Euro 122 Euro
35.000 Euro 262 Euro
40.000 Euro 420 Euro
50.000 Euro 423 Euro
80.000 Euro 639 Euro
100.000 Euro 321 Euro

Ehepaar / 2 Kinder

Bruttoeinkommen
(pro Jahr)
Mehr Netto für Arbeitnehmer Familie pro Jahr
(gesetzlich krankenversichert)
15.000 Euro -
25.000 Euro 122 Euro
35.000 Euro 262 Euro
40.000 Euro 354 Euro
50.000 Euro 422 Euro
80.000 Euro 637 Euro
100.000 Euro 310 Euro

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Bürgerentlastungsgesetz 2010, steuerfreie Krankenversicherung