Ab dem 01.01.2010 können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge besser von der Steuer abgesetzt werden als bisher.
Grundlage für das Bürgerentlastungsgesetz ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Sicherung der Existenz dienen und deshalb steuerfrei gestellt werden müssen.
Mehr Netto - mehr Vorsorge - mehr Sicherheit
Neue finanzielle Spielräume für private Vorsorge
Ab 2010 können nun alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein Leistungsniveau absichern, das der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung entspricht.
Die Kostenfür die gesetzliche Krankenversicherung sind nahezu in vollem Umfang absetzbar - die Kosten einer privaten Krankenversicherung insoweit, als sie über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinausgehen.
Folgende jährliche Steuerentlastungen ergeben sich durchschnittlich auf Grund des Bürgerentlastungsgesetzes.
Alleinstehende
Bruttoeinkommen (pro Jahr) |
Mehr Netto für Arbeitnehmer pro Jahr (gesetzlich krankenversichert) |
15.000 Euro | 60 Euro |
25.000 Euro | 298 Euro |
35.000 Euro | 656 Euro |
40.000 Euro | 866 Euro |
50.000 Euro | 1156 Euro |
80.000 Euro | 1312 Euro |
100.000 Euro | 1072 Euro |
Ehepaar / 1 Kind
Bruttoeinkommen (pro Jahr) |
Mehr Netto für Arbeitnehmer Familie pro Jahr (gesetzlich krankenversichert) |
15.000 Euro | - |
25.000 Euro | 122 Euro |
35.000 Euro | 262 Euro |
40.000 Euro | 420 Euro |
50.000 Euro | 423 Euro |
80.000 Euro | 639 Euro |
100.000 Euro | 321 Euro |
Ehepaar / 2 Kinder
Bruttoeinkommen (pro Jahr) |
Mehr Netto für Arbeitnehmer Familie pro Jahr (gesetzlich krankenversichert) |
15.000 Euro | - |
25.000 Euro | 122 Euro |
35.000 Euro | 262 Euro |
40.000 Euro | 354 Euro |
50.000 Euro | 422 Euro |
80.000 Euro | 637 Euro |
100.000 Euro | 310 Euro |
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Bürgerentlastungsgesetz 2010, steuerfreie Krankenversicherung