Der Freistellungsauftrag (801 € für Alleinstehende/1602 € für Verheiratete) und NV-Bescheinigung bleiben auch nach Einführung der Abgeltungssteuer erhalten.
Der Freistellungsauftrag bleibt trotzdem
Bankzinsen und Bausparzinsen
Aus dem Zinsabschlag (als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer) wird ab 2009 eine Abgeltungsteuer mit 25%. Die bisherigen Befreiungstatbestände für den Zinsabschlag (WoP/AN-Sparzulagen-Befreiung, 1%-Verzinsung, 10 €-Zinsgutschrift) wird es ab 2009 nicht mehr geben.
Ein Steuerabzug wird auch nach 2009 nicht vorgenommen, wenn ein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vorliegt.
Kapitalversicherung und Rentenversicherung
Altfälle (Abschluss vor 01.01.2005)
Liegen die Voraussetzungen für die steuerfreie Kapitalauszahlung vor (u.a. 12 Jahre Mindestvertragsdauer), ändert sich an der Steuerfreiheit der Zinsen, auch bei Auszahlung ab 2009, nichts.
Werden steuerpflichtige Zinsen aus „Altfällen“ ab 01.01.2009 ausgezahlt, fällt 25% Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an.
Neufälle (Abschluss ab 01.01.2005)
Die „Halbertragsbesteuerung“ für Lebensversicherungen bei 12 Jahren Laufzeit und vollendetem 60. Lebensjahres des Bezugsberechtigten wird weiterhin individuell und nicht abgeltend besteuert. Die vom Versicherer auf den gesamten Ertrag einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag werden dem Steuerpflichtigen als Steuervorauszahlung auf seine Individualsteuer angerechnet (vgl. Anhang 1).
Greift die „Halbertragsbesteuerung“ nicht, unterliegt der gesamte Ertrag der Abgeltungsteuer.
Fonds und Aktien
auf bis 31.12.2008
Werden Fondsanteile und Aktien bis 31.12.2008 erworben, gilt für die Steuerfreiheit von Veräußerungserträgen weiterhin die 1-jährige “Spekulationsfrist“.
Nach 01.01.2009 ausgeschüttete bzw. thesaurierte Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer.
Kauf ab 01.01.2009
Die 1-jährige Spekulationsfrist gilt nicht mehr. Veräußerungserträge unterliegen unabhängig von der Haltefrist in voller Höhe der Abgeltungsteuer, genauso wie ausgeschüttete und thesaurierte Dividenden.
Fondssparpläne
Anteile, die nach 31.12.2008 erworben wurden, fallen unter die Neuregelungen (z.B. grundsätzliche Steuerpflicht der Veräußerungserträge). Dies gilt auch dann, wenn der Fondssparplan bereits vor dem 01.01.2009 eingerichtet wurde.
Veräußerung von Ansprüchen aus Kapital- und Renten
Ab 2009 sind Erträge aus dem Verkauf von noch nicht fälligen Policen gegen Entgelt an Dritte steuerpflichtig. Die Versicherungsunternehmen sind bei Kenntniserlangung verpflichtet, den Finanzbehörden entsprechende Fälle zu melden.
Veräußerung von vermieteten Immobilien
Die 10-jährige „Spekulationsfrist“ für vermietete Immobilien bleibt erhalten. Die Abgeltungssteuer ist hier unrelevant.
Wirkungsbeispiel Abgeltungssteuer
Privater Lebensversicherungsvertrag (Neufall: Abschluss nach 2004)Sparerpauschbetrag bereitsausgeschöpft | Lebensversicherungsvertrag läuft weniger als 12 Jahre bzw. der Steuerpflichtige ist bei Fälligkeit jünger als 60 Jahre (Abgeltungsteuer) | Lebensversicherungsvertrag läuft 12 Jahre oder länger und der Steuerpflichtige ist bei Fälligkeit mindestens 60 Jahre alt(individuelle Besteuerung) |
Beitragssumme | 40.000 € | 40.000 € |
Kapitalleistung | 70.000 € | 70.000 € |
Kapitalertrag | 30.000 € | 30.000 € |
Steuerpflichtiger Ertrag | 30.000 € | 15.000 € |
KapESt/SolZ/KiSt (rd.28%) | ./. 8.400 € | ./. 8.400 € |
Abgeltende Wirkung | ja | nein |
Auszahlungsbetrag | 61.600 € | 61.600 € |
Individualsteuer (z.B. 30%) | 0 € | 4.500 € |
Steuererstattung im Rahmen der Veranlagung | 0 € | 3.900 € |
Kapitalleistung nach Steuer | 61.600 € | 65.500 € |
Anwendungsbereich Abgeltungssteuer
Abgeltungsteuer | Individuelle Besteuerung | Anmerkung | |
Guthabenszinsen aus Bausparverträgen | X | - | |
Guthabenszinsen aus Bankprodukten | X | - | |
Steuerpflichtige Zinsen aus Lebensversicherung (Abschluss bis 31.12.2004) | X | - | |
Halbertragbesteuerung für Erträge aus Lebensversicherung (Abschluss ab 01.01.2005) | X | Kapitalauszahlung nach 60.Lebensjahr und mind. 12 Jahre Vertragsdauer | |
Volle Ertragsbesteuerung für Erträge aus Lebensversicherung (Abschluss ab 01.01.2005) | X | Kapitalauszahlung vor 60. Lebensjahr und/oder keine 12 Jahre Vertragsdauer | |
Renten aus Rentenversicherung | X | Keine Änderung: persönlicher Steuersatz auf Ertragsanteil | |
Renten aus Riestervertrag | X | Keine Änderung | |
Renten aus Basisverträgen (Rürup) | X | Keine Änderung | |
Veräußerungsgewinn Fondsanteile/Aktien (Kauf bis 31.12.2008) | X | Sofern die Anteile innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist veräußert werden | |
Veräußerungsgewinn Fondsanteile/Aktien (Kauf ab 01.01.2009) | X | Unterliegt in voller Höhe der Abgeltungsteuer |
Bitte beachten: Sofern die Abgeltungsteuer greift, kann der Steuerpflichtige die Berücksichtigung der Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragen. Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25%, werden die Kapitalerträge unter Anrechnung der bereits einbehaltenen Abgeltungsteuer vom Finanzamt mit dem individuellen Steuersatz besteuert. |