Patientenverfügung - Ihr medizinischer Wille

Definition der medizinischen Handlungen im Endstation


Wüstenrot & Württembergische

Kostenfreie Patientenverfügung

Patientenverfügung kostenfrei mit WV Rechtsschutz

Als Kunde der Württembergischen Rechtsschutz AG können Sie sich im Rahmen Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei zum Thema Patientenverfügung beraten und eine Patientenverfügung erstellen lassen.

Rechtsschutzversicherung für Patientenverfügung

  • Patientenverfügung
    Kostenfrei

    Beratung & Erstellung der Patientenverfügung kostenfrei für Rechtsschutzkunden der Württembergischen Rechtsschutz AG.
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Die Notwenidgkeit der Patientenverfügung

Selbstbestimmung in medizinischen Fragen

Ihr verbindllicher Wille gegenüber Ärzten.

Wer wird im Bedarfsfall zum Betreuer?
Betreuer wird im Regelfall nicht der, den Sie erwarten.

  • Durch Krankheit oder Unfall kann schnell die Situation eintreten, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen und folglich auch nicht in medizinischen Behandlungen einwilligen oder diese ablehnen können (Einwilligungsunfähigkeit).
  • In diesem Fall wird ein Gericht für Sie einen Betreuer bestellen, der für Sie entscheidet und über umfangreiche Befugnisse verfügt.
    • Es ist ein Irrglaube, dass der Ehepartner oder ein anderer naher Verwandter automatisch alle wichtigen Entscheidungen treffen kann und Ihre Betreuung übernimmt.
  • Sie können diesem vorbeugen, in dem Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Die Patientenverfügung ist genau dafür gedacht.

Was ist eine Patientenverfügung?
Definition der medizinischen Handlungen im Endstation.

  • Unter einer Patientenverfügung versteht man eine schriftliche Anweisung an die behandelnden Ärzte hinsichtlich der Zustimmung oder Ablehnung zu Untersuchungen und sonstigen Heilbehandlungen im Falle der eigenen Einwilligungsunfähigkeit.
  • Ferner kann vorab ausdrücklich festgelegt werden, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Dies unfasst beispielsweise Wiederbelebungsmaßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlungen, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr.

Der Rechtslage zur Patientenverfügung?
Verbindliche Anweisungen!

  • Die Patientenverfügung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§1901a) gesetzlich geregelt und somit für die Ärzte verbindlich.
  • Sollte die Patientenverfügung zum Zeitpunkt der Anwendung keine Regelungen hinsichtlich zwischenzeitlich entdeckter Behandlungsmethoden enthalten, so muss der Bevollmächtigte unter Beachtung Ihres mutmaßlichen Willens, wie er in der Patientenverfügung zum Ausdruck kommt, entscheiden, ob die konkrete Behandlungsmaßnahme angewandt werden soll oder nicht.


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Die kostenfreie Patientenverfügung setzt voraus, dass bei der Württembergischen Rechtsschutz AG ein Privatrechtsschutzversicherungsvertrag besteht oder abgeschlossen wird.
Ohne diesen Versicherungsvertrag kann die Serviceleistung "kostenfreie Patientenverfügung" nicht in Anspruch genommen werden.

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