Gesetzlich versichert und dennoch Privatpatient

Privatpatient beim Arzt mit Kostenerstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ

Wie wird man trotz GKV zum Privatpatienten?

Ihr Recht auf privatärztliche Leistungen

Wahlrecht der Versicherten (§ 13 Abs. 2 SGB V): Versicherte können vor der Behandlung wählen, ob sie Leistungen als Kostenerstattung (wie ein Privatpatient) in Anspruch nehmen möchten. Dies geschieht auf Antrag bei der GKV. Zur Absicherung der finanziellen Belastungen ist eine entsprechende ambulante Krankenzusatzversicherung unbedingt erforderlich.

Kurzantwort:

Durch die Kombination von:

  1. Umstellung der GKV-Abrechnung auf das Kostenerstattungsprinzip
  2. Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung (Privatpatient beim Arzt)

Sie bleiben in der gesetzlichen Kasse versichert, treten beim Haus- und Facharzt jedoch als Privatpatient mit allen Vorteilen und Vorzügen auf.

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Privater Versicherungsschutz für Kassenpatienten

Werden Sie zum echten Privatpatienten beim ambulanten Arzt. Auch gesetzlich Versicherte können in den Genuss privatärztlicher Leistungen kommen. Voraussetzung ist unsere spezielle Krankenzusatzversicherung "Privatpatient beim Arzt"

Welche Zusatzversicherung ist erforderlich?

Auch gesetzlich versicherte Personen (Kassenpatienten) können den Status "Privatpatient beim Arzt" erlangen.

Hierfür benötigen Sie eine entsprechende ambulante Zusatzversicherung auf Basis Kostenerstattungsprinzip, welche die Kosten der privatärztlichen Behandlungen vollständig übernimmt (analog einer privaten Krankenversicherung).

  • Gegenüber Ihrem Arzt treten Sie zukünftig als echter Privatpatient mit allen damit verbundenen Vorteilen auf.
  • Ihr Status "Kassenpatient" ändert sich zu "Privatpatient"!

Gibt es ein Recht auf Kostenerstattung in der GKV?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen die Umstellung auf das so genannte Kostenerstattungsprinzip zu ermöglichen.

Fortan erhalten Sie ambulanten Privatarztrechnungen, welche durch Ihre gesetzliche Krankenkasse und Ihre ambulante Privatversicherung gemeinsam erstattet werden.

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Hat alles super geklappt. Besten Dank.

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Vielen Dank für die umfängliche Beratung.

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*** hat mir die passenden Versicherungen für mein Unternehmen vermittelt und mir ausführlich erläutert, wofür diese notwendig sind. Vielen Dank.

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Wie viel kostet es, GKV Privatpatient zu werden?

Investieren Sie in Ihre Lebensqualität!

Eine private Krankenzusatzversicherung ist kein Schnäppchen: Exzellenter Medizinstandard, schnelle Facharzttermine, Chefarztbehandlung und moderne Diagnoseverfahren kosten Geld. Wer bei der Gesundheit am falschen Ende spart, zahlt später oft mit Zeit, Nerven oder Kompromissen.

  • Die ambulante Zusatzversicherung - Privatpatient beim Arzt - ist eine Investition in Ihre Lebensqualität und die beste medizinische Versorgung.
  • Wenn Sie keine Abstriche machen wollen, wenn es um Ihre Gesundheit geht, lohnt sich jeder Cent.
TarifBeispiele
TimAndreaFrank
Württembergische
Krankenversicherung AG
(Tarifjahr: 2026)
  • Alter: 11 Jahre
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Tarif AKU(R)
[100% Kostenerstattung]
56,74€ / Monat136,40€ / Monat159,50€ / Monat
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  • Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr!

Privatärztliche Behandlung & Leistungen sichern!

Privatpatient beim Arzt - Kostenerstattung

Für privatärztliche, ambulante Behandlungen können Sie als GKV Versicherter auf das gesetzlich festgeschriebene Kostenerstattungsprinzip zurück greifen und sich so einen vollwertigen Privatversicherungsschutz aufbauen.

Wenn es richtig gut werden soll, dann ist unsere ambulante Vollkostenversicherung genau das Richtige für Sie.

Sie werden zum Echten Privatpatient befördert und genießen eine Vielzahl von Leistungen, die Sie sonst nicht bekommen würden oder sich teuer erkaufen müssten (Selbstzahler).

  • Keine Vorschriften mehr duch die gesetzliche Krankenkasse
  • keine Zuzahlungen für Medikamente
  • keine Überweisungspflichten usw.

- einfach nur richtig schnell und entspannt gesund werden.



Welche Vorteile bietet unsere ambulante Zusatzversicherung?
Als Privatpatient profitieren Sie mehrfach.

Ihre Vorteile: Erstklassige medizinische Versorgung ohne Wechsel der Krankenkasse .

Warum Kompromisse bei der eigenen Gesundheit machen? Mit der Kombination aus dem Kostenerstattungsprinzip Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und unserer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich beim Arzt die volle Freiheit und Erstklassigkeit eines Privatpatienten – ganz ohne die Hürden oder finanziellen Risiken einer privaten Vollversicherung.

  • Mit der ambulanten Vollkostenversicherung - Privatpatient beim Arzt - müssen Sie Ihre Behandlung nicht beim Hausarzt beginnen, sondern können direkt einen Facharzt oder Spezialisten Ihrer Wahl aufsuchen - ohne Überweisungssschein.
  • Als zukünftiger Privatpatient haben Sie Kostendeckung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung Ärzte (3,5facher Satz), so dass Sie jeder Arzt mit Vorliebe behandeln wird und Ihnen auch zeitnah und kurzfristig Behandlungs- und Untersuchungstermine anbietet.
  • Mit der ambulanten Vollkostenversicherung für gesetzliche Versicherte als Kostenträger eröffnen sich für Sie alle Behandlungsmethoden nach dem neuesten Stand der Medizin.
  • Auch die bekannten Zuzahlungen, welche gesetzliche Versicherte erbringen müssen, sind für Sie dann nicht mehr vorhanden. Wir erstatten die anfallenden Kosten umfänglich.
  • Privatpatienten können gemeinsam mit ihrem Arzt aus allen zugelassenen Arzneimitteln frei wählen. Eine Medikamentenbindung an bestimmt Hersteller oder bestimmt Präparate gibt es nicht.
  • Volle Kostenkontrolle durch privatärztliche Abrechnungen (Rechnungen), welche Sie direkt erhalten und einsehen können.

Ambulante Privatversicherung für GKV Versicherte
Rundum Kostenschutz auf privatärztlichem Niveau


Versicherte Leistungen Tarif AKU
Ambulante Privatversicherung für Kassenpatienten
Erstattungsfähige Gebühren
  • Kostenübernahme bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)!
  • Maximaler Versicherungsschutz für Ihre Gesundheit.
Freie Arztwahl
  • Sie entscheiden, von wem Sie behandelt werden möchten.
  • Nutzen Sie das medizinisch Mögliche und konsultieren Sie Fachärzte,Spezialisten oder Ärzte für Naturheilverfahren.
Arznei- und Verbandsmittel
  • Freie Auswahl mit Privatrezepten.
  • Sie unterliegen keinen GKV Rahmenverträgen oder sind an bestimmt Hersteller aufgrund von GKV Vorgaben gebunden.
Heil- und Hilfsmittel
  • Schnell wieder fit werden!
  • Kostenerstattung u.a. für Massagen, Physiotherapie oder Krankengymnastik, Logopädische Maßnahmen und Ergotherapie sowie für Hör- und Sehhilfen, Rollstühle (oder auch Gehhilfen), Prothesen, orthopädische Strümpfe und Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Sehhilfen
  • Wir zahlen für Sehhilfen und deren Reparatur.
  • Kostenübernahme bis zu 250€ je zwei Versicherungsjahren unabhängig von einer Vorleistung der GKV und einer medizinischen Notwendigkeit.
Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen
  • Gesund bleiben hat Priorität.
  • Wir tragen die Kosten für Schutzimpfungen nach dem Impfkalender (STIKO) und für medizinisch notwendige Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Transportkosten
  • Kostenübernahme für Transporte zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus.
  • inkl. der Kosten aufgrund von Dialysefahrten
  • inkl. der Fahrtkosten aufgrund Strahlen- oder Chemotherapie
Weitere Leistungen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Röntgendiagnostik und Strahlentherapie
  • Psychotherapeutische Behandlunge
  • Ambulante und häusliche Entbindungen
Privatpatient in allen Bereichen!
Empfohlene Ergänzungs-
versicherungen

Was Sie unbedingt noch wissen sollten!

Wichtiges zum Kostenerstattungsprinzip

Damit das Kostenerstattungsprinzip und die damit verbundenen Vorteile voll zur Geltung kommen können, ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung - Privatpatient beim Arzt - für die Erstattung der sonst hohen Eigenanteile unbedingt erforderlich.

FAQs

GKV Privatpatient werden - Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet das Sachleistungsprinzip vom Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung? In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt standardmäßig das Sachleistungsprinzip: Versicherte legen beim Kassenarzt ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor. Der Arzt rechnet seine Leistungen direkt über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit der Krankenkasse ab. Der Patient sieht keine Rechnung und tritt finanziell nicht in Vorleistung.

Beim Kostenerstattungsprinzip (§ 13 SGB V) wählt der Versicherte ausdrücklich, wie ein Privatpatient behandelt zu werden. Der Arzt erstellt eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Patient begleicht diese Rechnung zunächst selbst und reicht sie anschließend bei seiner gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung ein. Die GKV trägt nicht die privatäztlichen Mehrkosten. Diese müssen eigenständig versichert werden.
Wer hat gesetzlich Anspruch auf die Wahl der Kostenerstattung (§ 13 SGB V)? Jeder gesetzlich Krankenversicherte (egal ob pflicht- oder freiwillig versichert) hat das verbriefte Recht, anstelle der Sachleistung die Kostenerstattung zu wählen. Die Krankenkasse darf diesen Antrag nicht ablehnen. Der Wechsel muss der Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung schriftlich oder über das Online-Portal mitgeteilt werden.
Kann die Kostenerstattung auf bestimmte Bereiche eingeschränkt werden? Ja, das Wahlrecht kann flexibel gestaltet werden. Es muss nicht pauschal für alle medizinischen Leistungen gewählt werden, sondern kann auf folgende Teilbereiche beschränkt werden:
  • Ärztliche Versorgung (ambulante Behandlungen beim Haus- und Facharzt)
  • Zahnärztliche Versorgung (Zahnbehandlung, Zahnersatz)
  • Stationäre Versorgung (Krankenhausleistungen)
  • Veranlasste Leistungen (Heilmittel, Hilfsmittel, Arznei- und Verbandmittel)
Wichtige Frist: Die Entscheidung für die Kostenerstattung bindet den Versicherten gesetzlich für mindestens ein Kalendervierteljahr (Quartal). Danach kann mit Wirkung zum neuen Quartal wieder in das reguläre Sachleistungsprinzip zurückgewechselt werden.
Wie läuft die Behandlung und Abrechnung beim Arzt konkret ab?
  1. Terminvereinbarung: Sie informieren die Praxis vorab, dass Sie als Privatpatient auf Rechnungsbasis behandelt werden möchten.
  2. Behandlungsvertrag: Sie schließen einen privaten Behandlungsvertrag nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  3. Rechnungsstellung: Nach der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Privatrechnung mit einem Zahlungsziel (meist 14 bis 30 Tage).
  4. Einreichung GKV: Sie reichen die Rechnungskopie oder das Original bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese erstattet den gesetzlichen Kassensatz (abzüglich Verwaltungskosten/Zuzahlungen).
  5. Einreichung Zusatzversicherung: Den verbleibenden Differenzbetrag reicht Ihre ambulante Kostenerstattungs-Zusatzversicherung ein, die diesen je nach Tarif bis zu 100 % erstattet.
Wie viel erstattet die gesetzliche Krankenkasse bei gewählter Kostenerstattung? Die GKV erstattet nur den sogenannten Kassensatz (EBM-Satz), also den Festbetrag, den ein Kassenarzt für die entsprechende Sachleistung erhalten hätte. Da Privatrechnungen nach der GOÄ (meist mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz) abrechnen, liegt die reines GKV-Erstattung oft bei nur 20 % bis 40 % des Rechnungsbetrages.
Welche gesetzlichen Abzüge nimmt die GKV bei der Rückerstattung vor? Vom gesetzlichen Vergütungssatz zieht die Krankenkasse zwei Positionen ab:
  • Verwaltungskostenabschlag: Ein gesetzlich zulässiger Abzug für den erhöhten Bearbeitungsaufwand der Kasse (meist zwischen 5 % und 10 % des Erstattungsbetrages).
  • Gesetzliche Zuzahlungen: Die regulären Zuzahlungen (z. B. 10 % bei Arznei- oder Heilmitteln, mind. 5 €, max. 10 €), die auch beim Sachleistungsprinzip angefallen wären.
Fazit: Ohne eine private Zusatzversicherung verbleibt bei jeder Privatrechnung eine erhebliche Eigenbeteiligung für den Patienten.
Warum ist eine ambulante Zusatzversicherung bei der Wahl des Kostenerstattungsprinzips unverzichtbar? Sie schließt die verbleibende Finanzierungslücke zwischen der Privatrechnung nach GOÄ und der geringen GKV-Erstattung. Eine leistungsstarke Zusatzversicherung übernimmt bis zu 100 % des Restbetrages inklusive der GKV-Verwaltungskostenabschläge. Erst dadurch genießen Versicherte alle medizinischen und organisatorischen Vorteile eines Privatpatienten ohne finanzielle Risiken.

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Antrag Kostenerstattungsprinzip § 13 Abs. 2 SGB

Privatpatient werden mit Kostenerstattungsprinzip

Wählen Sie Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und profitieren Sie von privatärztlichen Abrechnungen. Voraussetzung dafür ist aber unsere passende Krankenzusatzversicherung "Privatpatient beim Arzt"!

Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Dies kann in der Regel immer zum Ersten des Folgemonats erfolgen. Teilweise wird die Umstellung jedoch nur quartalsweise durchgeführt. Auskunft darüber erteilt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse.

  • Bitte beantragen Sie die Umstellung auf Kostenerstattung erst dann, wenn Sie eine schriftliche Vertragsannahmeerklärung seitens Ihrer privaten Restkostenversicherung vorliegen haben.
  • Sollte Ihrem Versicherungswunsch auf ambulante Vollkostenversicherung - Privatpatient beim Arzt nicht entsprochen werden können (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen), wäre eine vorzeitige Umstellung mit hohen Eigenkosten im Behandlungsfall verbunden.

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