Individueller Versicherungsschutz angepasst an Ihren Bedarf
Die Private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Egal, ob Single oder Familie mit Kindern - wer einen Schadenfall verursacht muss dafür haften!
Zum Glück können Sie sich gegen dieses enorme finanzielle Risiko für ein paar Euro im Jahr absichern.
Mit unserer Ausgezeichneten Privathaftpflichtversicherung sind Sie bestens versichert. Wie umfämglich der Versicherungsschutz dabei ausfällt, bestimmen Sie selbst.
Privathaftpflichtversicherung & Co.
Private Vorsorge ist unerlässlich!
Berufsunfähigkeit, Altersarmut und Haftungsansprüche bedrohen uns am stärksten. Gut, dass man diese Risiken günstig und nachhaltig absichern kann.
Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Verlusten!
Haftungsgundlagen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
§ 249 BGB
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Nach dem allgemein gültigen Bestimmungen des BGB ist der Verursacher eines Schadens verpflichtet, den entstandenen Schaden (Zeitwertentschädigung), nebst den daraus resultierenden Schadenmehraufwendungen, dem Geschädigten vollumfänglich zu erstatten.
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Der Schadenverursacher haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für den Schaden.
Sollte das Vermögen zum Schadenzeitpunkt nicht ausreichen, so ist auch das zukünftige Vermögen für die Schadenregulierung heranzuziehen. - Eheleute, ohne Gütertrennung, haften gemeinsam mit ihrem Gesamtvermögen.
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Neben dem eigentlischen Schadenersatz zählen auch Schadenmehraufwendungen zu den erstattungspflichtigen Positionen. Darunter fallen beispielsweise:
- Rechtsanwaltskosten
- Sachverständigerkosten
- Schmerzensgeld
- Auslagen (Telefonate, Fahrten zum Krankenhaus usw.)
- Haushaltshilfe
- Regressforderungen von der Sozialversicherung (Krankenkasse u.a.)
- Verdienstausfall
- Regressforderung vom Arbeitgeber wegen Verdienstausfall
Mittels einer günstigen Haftpflichtversicherung können Sie dieses Haftungsrisiko abtreten und sich vor den hohen finanziellen Folgen schützen.
Die Privathaftpflichtversicherung ist unerlässlich!
Ob Single oder Familie - Die privathaftpflichtversicherung ist unerlässlich
Günstige Privathaftpflicht
Wir kümmern uns im Schadenfall schnell und unbürokratisch um den gesetzlich geforderten Schadenersatz.
- §823 BGB
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet
- Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet
Die günstige Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie einen unerlässlichen Versicherungsschutz für fahrlässig bzw. grob fahrlässig herbeigeführten Schäden gegenüber Dritten.
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Verischerungsschutz besteht unter anderem für:*)
- Die gesetzliche Haftung als Radfahrer
- Die gesetzliche Haftung als Skifahrer oder Snowboarder
- Die gesetzliche Haftung als Besitzer eines Einfamilienhauses oder ETW
- Die gesetzliche Haftung aus alltäglichen Dingen
- Nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder/Pedelecs bis 25 km/h Tretunterstützung
- Teilnahme an Radrennen
- Eigene Windsurfgeräte
- Kitesurfgeräte
- Schäden durch deliktsunfähige Kinder
- Schäden durch deliktsunfähige Erwachsene
- Schäden von vorübergehend zur Aufsicht übernommenen Enkelkindern
- Schäden bei Teilnahme am praktischen Unterricht an Schule/Universität
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Abhandenkommen von Schlüsseln
- Schäden an geliehenen, gemieteten zu privaten Zwecken überlassenen beweglichen Sachen
- Schäden bei Gefälligkeitshandlungen
- Rechtsverfolgungskosten in der Ausfalldeckung
- Heizöltank beim selbst bewohnten Ein-/Zweifamilienhaus
- Inhaber eines Flüssiggastanks beim selbst bewohnten Ein-/Zweifamilienhaus
- Umweltschadendeckung
- Kfz-Schäden: Be- und Entladenschäden an Dritten durch Beladen des eigenen Kfz
*)PremiumSchutz ab 06/2017
Günstige Tierhalterhaftpflichtversicherung!
Versicherungsschutz für Hund und Pferd
Günstige Tierhalterhaftpflicht
Auch Ihre Liebsten auf vier Pfoten (Hufen) können Schäden verursachen, für welche Sie als Halter uneingeschränkt haftbar sind.
- §833 BGB
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Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
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Als Halter von "Nicht Haustieren" (Hunde, Pferde u.a.) müssen Sie das Haftungsrisiko seperat versichern.
Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt dieses Risiko NICHT ab!
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Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Mit einer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Sie bestens versichert!
Günstige Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung!
Versicherungsschutz für Ihre Immobilien
Eigentum verpflichtet - insbesondere im Schadenfall
Umgestürzte Bäume, herabfallende Dachziegel oder Glatteis auf dem Fußweg. Immobilienbesitzern droht eine Vielzahl an potentiellen Schadenfällen.
- §836 BGB
- Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
- Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.
- Besitzer im Sinne dieser Vorschriften ist der Eigenbesitzer.
- Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
Mit einer günstigen Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung sind Sie bestens versichert!
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Verischerungsschutz besteht unter anderem für:
- vermieteten Einfamilienhäusern
- Mehrfamilienhäuser
- Wohneigentümergemeinschaften
- unbebaute Grundstücke
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz bei Umweltschäden
- § 22 WHG
- Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, daß die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet.
Haben mehrere die Einwirkungen vorgenommen, so haften sie als Gesamtschuldner. - Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet.
- Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, daß die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet.
- Speziell für Besitzer von Ölheizungen empfiehlt sich eine solche Zusatzversicherung.
Mit einer günstigen Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sind Sie bestens versichert!
Günstig & Wichtig - Haftpflichtversicherung
Junge Menschen benötigen spezielle Versicherungen
Wir bieten Schüler, Studenten und jungen Menschen besonders günstige Versicherungen ohne dabei die Qualität der Absicherung zu vernachlässigen.
Versicherungsschutz zum kleinen Preis
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