Gesetzliche Kranken- versicherung Ihre Eigenleistungen |
WV Grunddeckung Tarif EG |
WV Normaldeckung Tarif EGN |
WV Superdeckung Tarif EGS |
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Heilpraktiker- behandlungen und -verordnungen |
Kosten müssen selbst getragen werden | 50%* Erstattung | 50%* Erstattung | 50%*Erstattung |
Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) |
Kosten müssen selbst getragen werden** |
125 Euro aller 2 Jahre Erweiterung auf 250 Euro möglich |
250 Euro aller 2 Jahre Erweiterung auf 375 Euro möglich |
250 Euro aller 2 Jahre Erweiterung auf 375 Euro möglich |
Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) |
Zuzahlung: 10% der Kosten zzgl. 10 Euro je Verordnung |
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Stationäre Krankenhaus- behandlungen |
Zuzahlung: 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage lang |
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Freie Krankenhauswahl |
Mehrkosten müssen durch den Versicherten getragen werden | 100% der Mehrkosten | 100% der Mehrkosten | 100% der Mehrkosten |
Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle) |
Zuzahlung 10% der Kosten; mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR |
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Häusliche Krankenpflege |
Zuzahlung: 10% der Kosten zzgl. 10 EUR pro Verordnung für bis zu 28 Tage |
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Stationäre Rehabilitations- behandlungen |
Zuzahlung: 10 Euro pro Tag |
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Anschlussheil- behandlungen |
Zuzahlung: 10 EUR pro Tag für bis zu 28 Tage |
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Verschreibung- spflichtige Medikamente |
Zuzahlung: 10% der Kosten; mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR |
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Verordnete nicht verschreibung- spflichtige Medikamente |
Kosten müssen selbst getragen werden | 50% der Kosten |
Übersicht Ergänzungsversicherung
* max. 1250 Euro pro Versicherungsjahr
** Ausnahme: Kinder und Schwerbehinderte
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen zu 100%
Günstige Brillenversicherung ohne Änderung der Sehstärke, Zuzahlungsbefreiung für gesetzlich Versicherte, Heilpraktikerkosten versichern, Medikamentenzuzahlung minimieren