Leistungsvergleich

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Wüstenrot & Württembergische

Übersicht Ergänzungsversicherung

  Gesetzliche Kranken-
versicherung
Ihre Eigenleistungen
WV
Grunddeckung

Tarif EG
WV
Normaldeckung
Tarif EGN
WV
Superdeckung
Tarif EGS
Heilpraktiker-
behandlungen und -verordnungen
Kosten müssen selbst getragen werden 50%* Erstattung 50%* Erstattung 50%*Erstattung
Sehhilfen
(Brillen, Kontaktlinsen)
Kosten müssen selbst getragen werden** 125 Euro aller 2 Jahre

Erweiterung auf 250 Euro möglich
250 Euro aller 2 Jahre

Erweiterung auf 375 Euro möglich
250 Euro aller 2 Jahre

Erweiterung auf 375 Euro möglich
Heilmittel
(z.B. Massagen, Krankengymnastik)
Zuzahlung:
10% der Kosten zzgl.
10 Euro je Verordnung
Stationäre Krankenhaus-
behandlungen
Zuzahlung:
10 Euro pro Tag,
max. 28 Tage lang
Freie
Krankenhauswahl
Mehrkosten müssen durch den Versicherten getragen werden 100% der Mehrkosten 100% der Mehrkosten 100% der Mehrkosten
Hilfsmittel
(z.B. Hörgeräte, Rollstühle)
Zuzahlung
10% der Kosten;
mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR
 
Häusliche
Krankenpflege
Zuzahlung:
10% der Kosten
zzgl. 10 EUR pro Verordnung für bis zu 28 Tage
 
Stationäre Rehabilitations-
behandlungen
Zuzahlung:
10 Euro pro Tag
 
Anschlussheil-
behandlungen
Zuzahlung:
10 EUR pro Tag für bis zu 28 Tage
 
Verschreibung-
spflichtige
Medikamente
Zuzahlung:
10% der Kosten;
mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR
   
Verordnete nicht verschreibung-
spflichtige
Medikamente
Kosten müssen selbst getragen werden     50% der Kosten

* max. 1250 Euro pro Versicherungsjahr
** Ausnahme: Kinder und Schwerbehinderte
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen zu 100%

Günstige Brillenversicherung ohne Änderung der Sehstärke, Zuzahlungsbefreiung für gesetzlich Versicherte, Heilpraktikerkosten versichern, Medikamentenzuzahlung minimieren