Neue finanzielle Spielräume für private Vorsorge
Ab 2010 können nun alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein Leistungsniveau absichern, das der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung entspricht.
Die Kostenfür die gesetzliche Krankenversicherung sind nahezu in vollem Umfang absetzbar - die Kosten einer privaten Krankenversicherung insoweit, als sie über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung nicht hinausgehen.
Folgende jährliche Steuerentlastungen ergeben sich durchschnittlich auf Grund des Bürgerentlastungsgesetzes.
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