Max. geförderter Beitrag der privaten BasisRent
Vom Höchstbetrag werden zunächst der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Bei Beamten reduziert sich der Höchstbetrag um einen fiktiven Beitrag, der für einen vergleichbaren Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müsste. Der Rest ist der steuerlich maximal aufwendbare Beitrag (z. B. zur privaten BasisRente).
Der Gesetzgeber hat die Höchstbeträge zur Altersvorsorge bewusst so hoch angesetzt, damit genügend Spielraum für die individuelle, private Vorsorge bleibt.
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