Erwerbsminderungsrente nur Grundabsicherung
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Für alle gesetzlich Versicherten (Rentenversicherung) beschränkt sich die Leistung auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente. Der Berufsschutz wurde mit der Rentenrefom 2001 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen.
Volle Erwerbsminderung liegt nur dann vor, wenn der Versicherte weniger als 3 Stunden täglich in einem beliebigen Beruf arbeiten kann. Die tatsächliche Qualifikation und das aktuelle Einkommen des Versicherten finden hierbei keine Berücksichtigung.
Sollte eine volle Erwerbsminderung festgestellt werden, so beträgt die Erwerbsminderungsrente ca. 40% des letzten Bruttogehaltes abzüglich der Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Weiterhin sind ggf. Steuern auf die Rente zu zahlen.
Beträgt die mögliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich, so liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor. In diesem Fall zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 20% des letzten Bruttogehaltes abzüglich der Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Auch hier werden ggf. Steuern fällig.
Wird jedoch festgestellt, dass dem Versicherten eine Arbeit von mehr als 6 Stunden täglich in einem beliebigen Beruf zuzumuten ist, wird keine Leistung gezahlt. Hierbei ist es nicht wichtig, ob dieser fiktive Beruf am Arbeitsmarkt angeboten wird oder ob der Versicherte den Beruf auch tatsächlich ausübt bzw. ausüben kann. (abstrakte Verweisung) Auch die hieraus resultierenden Einkommensverluste werden nicht berücksichtigt.
Beispiel:
Ein Chirurg verliert bei einem Unfall seine rechte Hand. Folglich ist er nicht mehr in der Lage zu operieren. Aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung kann er jedoch in einem anderen Berufs ohne Probleme arbeiten. Es wird keine Leistung gezahlt. Den Einkommensverlust bekommt der Chirurg nicht erstattet!
Ohne private Berufsunfähigkeitsrentenversicherung ändert sich das Leben des Chirurgen drastisch.
Leistungshöhe bei Erwerbsminderung
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mgl. tägl. Arbeitszeit (in jedem beliebigen Beruf) bei Vorliegen einer 50%igen Berufsunfähigkeit |
mehr als 6 Stunden |
zwischen 6 und 3 Stunden | weniger als 3 Stunden |
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Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbs- minderungsrente |
keine Leistung | nur ca. 20% des letzten Bruttogehaltes abzgl. Krankenversicherung & Pflege | nur ca. 40% des letzten Bruttogehaltes abzgl. Krankenversicherung & Pflege |
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Leistungen der Württembergische Berufsunfähigkeits- versicherung |
volle vereinbarte Berufs- unfähigkeitsrente |
volle vereinbarte Berufs- unfähigkeitsrente |
volle vereinbarte Berufs- unfähigkeitsrente |
Vorsorgelücke bei Berufsunfähigkeit
Der Ernst der Lage wird einen erst richtig bewusst, wenn man sieht, was die gesetzliche Rentenversicherung im Fall von Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit wirklich zahlt. Berechnen Sie nachfolgend Ihre tatsächlichen Versicherungslücken im Fall von Erwerbsminderung. Sehen Sie, was der Staat Ihnen zahlt und sehen Sie vor allem, mit wieviel weniger Geld Sie plötzlich auskommen müssen, wenn Sie nicht privat vorsorgen und sich nur auf die Erwerbsminderungsrente verlassen.
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