betriebliche Altersvorsorge (bAV)

betriebliche Altersvorsorge (bAV)

"Alles bleibt beim Alten"

i.Jetzt ist es amtlich. Am 30.11. hat der Bundesrat planmäßig dem Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. Die Sozialabgabenfreiheit der Beitrage im Rahmen der Entgeltumwandlung bleibt somit über das Jahr 2008 hinaus in vollem Umfang erhalten.

Der betrieblichen Vorsorge steht nunmehr nichts im Wege. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.

Handzettel Entgeltumwandlung über 2008 hinaus [101 KB]

Definition

Mit der Änderung des "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge" (BetrAVG) zum 01.01.2002 verankerte der Gesetzgeber den Rechtsanspruch eines jeden Arbeitnehmers auf betrieblichen Vorsorge (§1a BetrAVG). Anders als bei der herkömmlichen Lebens- oder Rentenversicherung werden die Versicherungsbeiträge sofort vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers an das Versorgungswerk entrichtet (arbeitnehmerfinanzierte Variante). Diese Beiträge sind vollkommen steuerbefreit, und bis zum 31.12.2008 sozialabgabenbefreit. Hierdurch entseht dem Arbeitnehmer ein erheblicher Vorteil. Sein tatsächlicher Aufwand beträgt i.d.R. nur die Hälfte des Sparbeitrages. Die andere Hälfte wird über die realisierte Steuer- und Sozialabgabenersparnis finanziert.

Rechenbeispiel

Bruttoumwandlungsbetrag  Eigenaufwand (netto)  Finanzierung durch Steuer- und Sozialabgebenersparnis 
100,- Euro  ca. 50,- Euro  ca. 50,- Euro 

Erläuterung

Der Arbeitnehmer erhält eine betriebliche Vorsorge in Höhe vom momatlich 100,- Euro, zahlt aber effektiv nur die Hälfte selbst.

Die enstehenden Sozialversicherungsersparnisse kommen auch dem Arbeitgeber zu Gute, da dieser die gleichen Ersparnisse realisieren kann. Diese können zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt werden, oder dem Arbeitnehmer über die betriebliche Altersvorsorge als "Zusatzbeitrag" zufließen.

Für Lohnerhöhungen, die sich moderat auf die Lohnnebenkosten auswirken, und die auch in voller Höhe beim Arbeitnehmer ankommen sollen, kann der Arbeitgeber eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge installierten. Auf den Umwandlungsbetrag entfallen keine Lohnnebenkosten. Ein großer Spareffekt für den Arbeitgeber, und eine tolle zusätzliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer.

Durchführungswege

  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung

Anlagemöglichkeiten

  • konventionell
  • fondsgebunden

Auszahlungsvarianten

  • einmalige Kapitalleistung (Eigenbeiträge + Garantieverzinsung + Überschussverzinsung)
  • monatliche lebenslange Leibrente

steuerliche Behandlung (Einzahlungsphase)

  • Altverträge Direktversicherung bis 01.12.2004: Diese Verträge unterliegen einer Pauschalversteuerung in Höhe von 20% zzgl. Solizuschlag. Dieser Steuersatz wird auf dem Umwandlungsbetrag zur Direktversicherung angewandt. Die Steuerlast wird im Regelfall vom Arbeitnehmer getragen, kann aber auch zu Lasten des Arbeitgebers gehen.
  • Verträge ab dem 01.01.2005: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind grundsätzlich steuerfrei. Hierdurch ergibt sich ein erhebliches Sparpotential bzw. die Möglichkeit, den eigenen Vorsorgebeitrag um die Steuerersparnis zu reduzieren.

Sozialabgabenfreiheit der Beiträge

  • Altverträge Direktversicherung bis 01.12.2004: Sofern die Beiträge zur Direktversicherung aus Sonderzahlungen (u.a. Weihnachtsgeld) getilgt werden, sind diese nicht sozialabgabenpflichtig. Bei allen anderen Zahlungsweisen sind Sozialabgaben zu entrichten.
  • Neuverträge an 01.01.2005: Für alle Verträge der betrieblichen Altersvorsorge gilt einheitlich bis zum 31.12.2008 die Sozialabgabenfreitheit der Beiträge. Über dieses Datum hinaus kann noch keine klare Aussage getroffen werden, jedoch verstärkt sich der Druck auf die Bundesregierung die Sozialabgabenfreiheit auch über den 31.12.2008 hinaus zu gewähren.

steuerliche Behandlung (Auszahlungsphase)

  • Altverträge Direktversicherung bis 01.12.2004 (Kapitalauszahlung): Auf Grund der damals herrschenden Steuergesetzgebung sind diese Verträge nach §40 EStG (alte Fassung) von der Steuerpflicht bei Auszahlung befreit. Sie können somit über das gesamte Kapital verfügen, ohne Abgaben entrichten zu müssen. Die Steuerfreiheit setzt eine Vertragslaufzeit von min. 12 Jahren, und eine Beitragszahldauer von min. 5 Jahren voraus. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so sind die erwirtschafteten Gewinne voll steuerpflichtig.
  • Altverträge Direktversicherung bis 01.12.2004 (Rentenzahlung): Wird die erreichte Ablaufleistung als monatliche Leibrente gezahlt, so wird diese mit dem alten Ertragsanteil in Höhe von 27% (bei Rentenbeginn mit 65) versteuert.
  • Neuverträge ab dem 01.01.2005: Die Leistungen aus Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge fallen im Sinne der Steuergesetzgebung unter die "Einkünft aus nichtselbstständiger Tätigkeit". Sie sind dem zur Folge mit dem individuellen Steuersatz, zum Zeitpunkt des Rentenbezuges, zu versteuern. Auf Grund der höheren Freibeträge, und im Regelfall der geringeren Einnahmen im Alter, ist die Steuerlast meist gering oder zu vernachlässigen. Dennoch empfiehlt sich der Bezug einer lebenslangen monatlichen Rente, um so eine Versteuerung des Gesamtkapitals zu vermeiden.

Todesfallregelung

Die Hinterbliebenenregelung für Verträge der betrieblichen Altersvorsorge ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlegend sind die Todesfallleistungen bestimmt für Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder, namentlich genannte Lebenspartner. Anderweitige Regelungen oder Bestimmungen sind nicht zulässig.

Vertragsgestaltung

  • Vertragsdauer min. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Beitragshöhe kann durch Erhöhung oder Reduzierung jeder Zeit angepasst werden
  • Einschluss von Zusatzbausteinen möglich (u.a. Unfallzusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)

Einsatzgebiet

  • steueroptimierte Altersvorsorge mit Hinterbliebenenschutz
  • steueroptimierte Berufsunfähigkeitsrente

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