Pflegezusatzversicherung :: Details

Versicherungsschutz einfach erklärt.


Wüstenrot & Württembergische

Je nach Tarifform beinhaltet unsere günstige Pflegezusatzversicherung weitere Zusatzleistungen, welche Ihnen oder Ihren Angehörigen bei Eintritt des Pflegefalls deutliche Leistungsverbesserungen bieten.




  • Leistungsverbesserungen):
    Pflegegeld-Dynamik

    Das Pflegegeld wird ab dem vierten Versicherungsjahr jährlich um 4% ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht, solange die versicherte Person das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Der Erhöhung kann widersprochen bzw. die Erhöhung kann gänzlich beendet werden.

    Details regeln die Versicherungsbedingungen.

    Beitragsfreistellung ab Pflegestufe 4

    Tritt während der Vertragslaufzeit Pflegebedürftigkeit bei der versicherten Person ein und bemisst sich diese auf mindestens Pflegegrad 4, wird die Pflegezusatzversicherung in Gänze beitragsfrei gestellt.

    Ab diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Versicherungsbeiträge fällig.

    Details regeln die Versicherungsbedingungen.

    Nachversicherungsoptionen

    Der Versicherungsnehmer hat bei fest definierten Anlässen/Ereignissen das Recht, das für die versicherte Person vereinbarte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitprüfung zu erhöhen, sofern die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Die Nachversicherungsoption ergibt sich beispielsweise bei:

    • Berufsausbildung oder Studium
    • Immobilienerwerb
    • Heirat oder Scheidung
    • Geburt oder Adpotion eines Kindes
    • Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners

    Details regeln die Versicherungsbedingungen.

    Stationäre Mehrleistung

    Eine stationäre Pflege ist in der Regel deutlich teurer.

    Um der versicherten Person die finanzielle Möglichkeit einzuräumen, auch bei niedrigeren Pflegegraden eine stationäre Pflege in Anspruch nehmen zu können, zahlen wir bei stationärer Pflege bereits ab Pflegegrade 2 die maximal vereinbarte Pflegerente aus.

    Details regeln die Versicherungsbedingungen.

    Pflege Assistance

    Assistance Leistungen sollen Sie oder Ihre Angehörigen im und bereits beim vermuteten Pflegefall (bei Ihren Angehörigen) unterstützen. Folgende Leistungen sind über unsere Pflege-Assistence mitversichert:

    1. Leistungen bei ärztlich vermuteter Pflegebedürftigkeit von Angehörigen:
      • Beratungsleistungen nach SGB XI
      • Übernahme der Kosten eines "Pflege-Manager" zur Pflegeberatung- und planung
      • Beratung und Begleitung von Pflegeeinstufungen
      • Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen und Heimplätzen
      • Weitere Beratungsleistungen rund um die Pflege von Angehörigen
    2. Leistungen bei ärztlich vermuteter Pflegebedürftigkeit der versicherten Person:

      Versichert sind alle Leistungen aus Punkt 1). Darüber hinaus sind u.a. weiterhin versichert:
      • Grundpflege der versicherten Person (Körperpflege, Zubereitung von Mahlzeiten u.a.)
      • Kinderbetreuung
      • wöchentliche Reinigung der Wohnräume
      • Waschen der Kleidung
      • Einkaufen oder sonstige Botengänge
      • Fahrdient zu Ärzten und Behörden
      • Gartenarbeiten, Schneeräumung und sonstige Hausdienste
    3. Leistungen bei bestehender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person:
      • Vermittlung von Pflegediensten für die (vorrübergehende) Betreuung der pflegebedürftigen Person im Rahmen der ambulante Pflege (in der Regel innerhalb von 72 Stunden)

    Details regeln die Versicherungsbedingungen.

    Soforthilfe / Einmalleistung

    Bei erstmaliger Einstufung in mindestens Pflegegrad 2 erhält die versicherte Person eine Einmalzahlung in vereinbarter Höhe ausbezahlt.

    Details regeln die Versicherungsbedingungen.

    Pflege-Airbag

    Beim erstmaligen Eintritt von Pflegebedürftigkeit in mindestens Pflegegrad 2 erhält die versicherte Person während der folgenden sechse Monate der Pflegebedürftigkeit eine zuästzliche monatliche Geldleistung in vereinbarter Höhe ausbezahlt.

    Details regeln die Versicherungsbedingungen.

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