Viele Selbstständige oder Gutverdiener stehen aktuell vor der Frage, wie sich die hohen Steuerabgaben auf legalem Wege verringern lassen. Hier biete der Gesetzgeber die Möglichkeit, Geschäftsvermögen steuerfrei ein Eigenkapital umzuwandeln.
Dies geschieht mit Hilfe eines steuerlich anrechenbaren Vorsorgeproduktes.
Die nachfolgend beschriebene Möglichkeit ist auch für Angestellte oder Arbeiter uneingeschränkt möglich.
Staatliche anerkannte Steuerminimierung
Vorsorgeaufwendungen ausschöpfen
Nach der neuen Steuergesetzgebung unterscheidet man zwischen Vorsorgeaufwendungen I und II. Bei den meisten Selbstständigen und Angestellten sind die Vorsorgeaufwendungen Teil I bereits ausgeschöft.
Anders die Aufwendungen II. Diese können bis maxiaml 20.000 Euro jährlich angerechnet werden und vermindern Ihr zu versteuendes Einkommen deutlich. Die Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen II ist jedoch an bestimmte, staatlich defnierte Produkte gebunden.
Einkommenssteuerreduzierung
Nutzen Sie die staalichen, legalen Möglichkeiten und wandel Sie Geschäftskapital in Altersvorsorge um, bevor Sie dem Finanzamt alles zukommen lassen müssen!
Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot inkl. der steuerlichen Wirksamkeit.