Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Was bewirkt das Betriebsrentengesetz?

Die wichtigste Neuerung (seit 2005) ist der nun schriftlich fixierte Rechtsanspruch von Angestellten und Arbeitern auf betriebliche Altersvorsorge.

Laut §1a BetrAVG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern mindestens eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Geschieht dies nicht, haben die Arbeitnehmer einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Direktversicherung.

Gesetzestext zum Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

 
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