Neue Abgeltungssteuer ab 2009
Die neue Abgeltungssteuer ab 2009 ist beschlossen
Steuerrechtliche RegelungenHohe Rendite gepaart mit Steuervorteilen Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wird sich ab 2009 die Besteuerung von Kapitalerträgen grundlegend ändern. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen allgemeinen Überblick über die Neuregelung geben und die Auswirkungen auf die Produkte des W&W-Konzerns aufzeigen. |
Dachfondsspezialist gegen AbgeltungssteuerFür Neueinsteiger oder sicherheitsbewusste Anleger bieten wir eine Reihe von ausgezeichneten Dachfonds an. Der Dachfonds vereinigt diverse Fonds unter einem Dach und wird entsprechend seiner Anlagepolitik gemanagt. Hierbei kommt es teilweise zu automatischen Umschichtungen des Anlagevermögens, je nach aktueller Marktlage. |
Der Freistellungsauftrag bleibt trotzdemDer Freistellungsauftrag (801 € für Alleinstehende/1602 € für Verheiratete) und NV-Bescheinigung bleiben auch nach Einführung der Abgeltungssteuer erhalten. |
Bankzinsen und BausparzinsenAus dem Zinsabschlag (als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer) wird ab 2009 eine Abgeltungsteuer mit 25%. Die bisherigen Befreiungstatbestände für den Zinsabschlag (WoP/AN-Sparzulagen-Befreiung, 1%-Verzinsung, 10 €-Zinsgutschrift) wird es ab 2009 nicht mehr geben. |
Kapitalversicherung und RentenversicherungAltfälle (Abschluss vor 01.01.2005) |
Riesterverträge, Basisrente, betriebliche VorsorgeNicht einbezogen in diese Abgeltungsteuer werdenRiesterverträge, Basisrente sowie die betriebliche Altersversorgung und Leibrenten, die der Ertragsanteilsbesteuerung unterzogen werden (= Sonstige Einkünfte). Dies gilt auch für Pensionszahlungen durch Unterstützungskassen und aus Pensionsrückstellungen (= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). |
Fonds und Aktienauf bis 31.12.2008 |
Veräußerung von Ansprüchen aus Kapital- und RentenAb 2009 sind Erträge aus dem Verkauf von noch nicht fälligen Policen gegen Entgelt an Dritte steuerpflichtig. Die Versicherungsunternehmen sind bei Kenntniserlangung verpflichtet, den Finanzbehörden entsprechende Fälle zu melden. |
Veräußerung von vermieteten ImmobilienDie 10-jährige „Spekulationsfrist“ für vermietete Immobilien bleibt erhalten. Die Abgeltungssteuer ist hier unrelevant. |
Wirkungsbeispiel Abgeltungssteuer
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Anwendungsbereich Abgeltungssteuer
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Lösungen zur Abgeltungssteuer ab 2009Trotz der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 haben sie weiterhin Möglichkeiten, diese zu umgehen. Gerne unterbreiten wir Ihnen entsprechende Angebote bzw. Anlagevorschläge, welche nicht der Abgeltungssteuer unterliegen werden. |
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