Invalidität liegt vor, wenn man nach einem Unfall einen bleibenden Körperschaden hat. Ist dies der Fall, wird an Hand von medizinischen Gutachten der Invaliditätsgrad festgestellt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung der fälligen Leistung.
-> Die Invaliditätsleistung ist speziell zum Ausgleich hoher finanziellen Belastungen gedacht (z.B. behinderten gerechter Umbau der eigenen Wohnung, Anschaffung von behinderten gerechten Fahrzeugen)
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Durch die Progession steigt die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung mit zunehmenden Invaliditätsgrad progessiv an. Bei einer Vollinvalidität erreicht die maximale Unfallleistung das 3,5fachen (350% Progession) oder 5fache (500%Progession) der versicherten Invaliditätssumme.
Beispiel: - versicherte Invaliditätssumme: 50.000 Euro - versicherte Progession: 500%
-> maximale Invaliditätsleistung bei 100% Köperschaden: 250.000 Euro
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Die Invaliditätsleistung wird in der Regel erst nach 12 Monaten, gerechnet vom Unfalltag, gezahlt. Um finanzielle Engpässe besser überbrücken zu können, zahlen wir die vereinbarte Übergangsleistung bereits nach 6 Monaten aus.
-> Die Übergangsleistung ist eine Art Soforthilfe zur besseren Überbrückung der bedingungsgemäßen Wartezeit.
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Ab einer Invalidität von min. 50% zahlen wir die vereinbarte Unfallrente lebenslänglich aus. Mit der verbesserten Unfallrente bekommen Sie ab 75% Invalitität das Doppelte der vereinbarten Unfallrente ausgezahlt.
Beispiel: - versicherte Unfallrente (verbesserte Rente): 1.000 Euro - Invaliditätsgrad: 80%
-> Wir zahlen eine monatliche lebenslange Unfallrente in Höhe von 2.000 Euro
Ergänzend zur Unfallrente empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsrente mit umfassenden Absicherungspotential!
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Für jeden Tag der vollstationäre Behandlung im Krankenhaus zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Für die ersten 150 Tage verdoppelt sich die Leistung.
-> Das Krankenhaustagegeld ist speziell zum Ausgleich der anfallenden Tageskosten in Höhe von 10 Euro (max. 28 Tage zzgl. weiter 28 Tage bei Reha Anschlussbehandlungen = max. Zuzahlungsbetrag 560 Euro) für gesetzlich krankenversicherte gedacht.
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Tritt nach einem Unfall der Tod ein, so zahlen wir die vereinbarte Todesfallleistung an den bezugsberechtigte Person aus.
-> Kosten für Bestattungen oder andere finanzielle Verbindlichkeiten können über diese Position kostengünstig angesicht werden.
Eine andere Möglichkeit bietet IHnen die Risikolebensversicherung (Todesfallversicherungen)
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Sollten Sie nach einem Unfall geborgen werden müssen, so tragen wir diese Kosten bis maximal 10.000 Euro in Deutschland und 20.000 Euro im Ausland.
Beispiel: Sie verunfallen beim Skifahren auf der schwarzen Piste und müssen mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus transportiert werden. Dafür erhalten Sie später eine Rechnung.
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Mitversichert gelten Nahrungsmittelvergiftungen, Unfälle nach Herzinfarkt, Zuckerschock oder Schlaganfall, bestimmte Impfschäden oder Infektionskrankheiten durch Insektenstiche.
-> Speziell bei älteren Menschen oder Reiselustigen empfiehlt sich die Mitversicherung dieser Zusatzleistungen, da hierdurch der eigentliche Unfallbegriff deutlich ausgeweitet und der Versicherungsschutz erheblich verbessert wird.
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Sollten Sie nach einem Unfall bleibende Körperschädigungen beklagen, so stehen diverse Behördenwegen ins Haus. Speziell die Sozialversicherungen müssen jetzt kontaktiert und die möglichen Geldleistungen abgerufen werden.
Wir unterstützen Sie dabei und zahlen die Kosten für die professionell Beratung.
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Mitversichert gelten, abweichend zu den marktüblichen Bedingungen :
-Zeckenbisse - denn die Folgen durch Borreliose und FSME können schwerwiegend sein. -Tauchunfälle (Hobbytaucher) - z.B. bei Trommelfellverletzungen oder Caisson-Krankheit.
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