Riester Förderung - Ihr Geld vom Staat

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Riester Förderung - Ihr Geld vom Staat

Riester Förderung aus einer Hand

Testsieger Wüstenrot

Stiftung Warentest vergibt 2 x Platz 1 für die Riester Angebote von Wüstenrot.

Die Riester Förderung ist eine sehr lukrative Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge (Rente oder Immobilie) mit Hilfe von staatlichen Zulagen aufzubauen. Hierfür sind lediglich Produkte notwendig, welche nach dem Alterszertifizierungsgesetz als Förderprodukte anerkannt sind.

Nachfolgende Angebote beziehen sich auf genehmigte Förderprodukte, so dass Sie immer in den Genuss der vollen staatlichen Förderung kommen.

Die Webseite ist so konzipiert, dass Sie als "roter Faden" fungieren soll. Bitte folgen Sie den Anweisungen. Am Ende wissen Sie ganz genau, was Sie unter welchen Voraussetzungen bekommen können.

 

Förderberechtige Personen für Riester Produkte

Bei der Beurteilung der Förderfähigkeit werden grundsätzlich zwei Arten unterschieden - dirkete und indirekrte Föderung.

Nicht verheiratete Personen müssen zwingend direkt förderbar sein. Bei Eheleuten reicht es aus, wenn eine direkte Förderfähigkeit besteht. Der indirekt förderfähige Ehegatte bekommt die Zulagen trotzdem gezahlt (Zulagenvertrag).

 

Zulagenhöhe berechnen

Prüfen Sie nun Ihren Anspruch auf Riester Zulage. Berechnen Sie die Höhe der staatlichen Zuwendungen und einen eventuell entstehenden Steuervorteil.

Nutzen Sie Ihre Riester Zulage. Die Zulagen werden aus Steuereinnahmen finanziert. Es bietet sich Ihnen somit die Möglichkeit, Ihre "eigenen" Steuer teilweise zurück zu bekommen.

Holen Sie sich Ihre Geld vom Staat - Jetzt!

 
Dateneingabe Die Berechnungen basieren auf den notwendigen Einzahlungen und den staatlichen Förderungen ab dem Jahr 2009.

Ihr Geschlecht:
Ihre berufliche Stellung
Monatsbruttoeinkommen im vergangenem Jahr in €   Grundzulage
kindergeldberechtigen Kinder, vor 2008 geboren   Kinderzulage
kindergeldberechtigen Kinder, ab 2008 geboren   Kinderzulage ab 2008
Sind Sie berufstätig und jünger als 25 Jahre?   Berufseinsteigerzulage
berufliche Stellung des Ehepartner:
Monatsbruttoeinkommen Ehepartner im vergangenem Jahr in €
Ist Ihr Ehepartner berufstätig und jünger als 25 Jahre?
     

 
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