Privatpatient bei schweren Krankheiten trotz GKV

Privatpatient bei schweren Krankheiten trotz GKV

Privatversicherung für Kassenpatienten

Hervorragende Krankenversicherung

Hervorragende Krankenversicherung

Die Leistung der Württembergische Krankenversicherung AG ist hervorragend gut. Nutzen Sie unser hohes Leistungsspektrum für Ihre bedarfsgerechte Gesundheitsabsicherung.

Das Privileg der privaten Krankenvollversicherung hat leider nicht jeder. Viele werden es wohl auch nie bekommen.

Dennoch müssen Sie nicht auf eine privatärztliche Gesundheitsvorsorge erster Klasse verzichten. Die Württembergische Krankenversicherung AG bietet Ihnen Tarife, welche Sie zum Privatpatienten erheben, auch wenn Sie regulär in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind (Kassenpatient).

Mit den neuen Kostenerstattungstarifen haben Sie diese Möglichkeit. Bei Ihrer Kasse beantragen Sie die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip. Die Abrechnung findet dann zwischen Ihnen und Ihrem Arzt statt, ohne dass Sie den Regularien und Regulierungen der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen.

Sie kommen somit in den Genuss des medizinisch Möglichen und genießen die "erste Klasse Medizin" ganz wie ein echter Privatpatient.

Die Mehrkosten für die privatärztlichen Behandlungen trägt die Württembergische Krankenversicherung AG, so dass Sie keine Zuzahlungen befürchten müssen.

Werden Sie vom Kassenpatient zum Privatpatient - Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken!

 

Privatpatienten profitieren von vielen Vorteilen

  • In der Regel geringere Wartezeiten für einen Termin beim Spezialisten.
  • Behandlungsmethoden nach dem neuesten Stand der Medizin.
  • Keine Zuzahlungen mehr.
  • Freie Wahl unter allen zugelassenen Arzneimitteln.
  • Sie sind nicht mehr an die Kataloge der gesetzlichen Krankenkassen gebunden.
  • Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist möglich.

Grund- oder Komfortschutz - Wählen Sie selbst!

Top Krankenversicherung Focus Money

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Die Württembergische zählt zu den besten deutschen Krankenversicherungen und bietet Ihnen günstige Versicherungsbeiträge bei besonders hohen Leistungen

Sie haben die Möglichkeit zwischen einer permanenten Kostenerstattung (Tarif AKK) oder einer Kostenerstattung nur bei Eintritt von schweren Krankheiten (Tarif AKG) zu wählen.

Bei der permanenten Kostenerstattung (AKK) werden alle Arztbesuche privatärztlich abgerechnet. Sie erlangen den Status "permanenter Privatpatient". Weitere Details zu diesem Tarif sowie die online Angebotsberechnung finden Sie auf dieser Seite (bitte klicken).

Im Grundschutz (AKG) wird der Status Privatpatient erst aktiv, wenn eine der nachfolgenden schweren Krankheiten eintritt.

 

Als schwere Krankheit zählt:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Insulinpflichtigem Diabetes
  • AIDS
  • Leber- oder Nierenversagen mit Dialysepflicht
  • Aufnahme in einer Transplantationsliste
  • Amputation
  • schwere Verbrennung
  • Koma / künstliches Koma
  • Querschnittslähmung
  • Pflegefall (Einstufung in eine Pflegestufe)
  • schwerem Schädel-Hirn-Trauma

Leistungsübersicht ambulante Kostenerstattung AKG

Versicherte Leistungen Tarif AKG
Ambulante Kostenerstattung Grundschutz
medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen
Voraussetzung für den Versicherungsschutz Versicherungsschutz besteht erst, wenn nach Beginn der Versicherung in Tarif AKG erstmals eine der oben aufgeführten schweren Erkrankungen gesichert ärztlich diagnostiziert wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen auch unabhängig von dem weiteren Vorliegen der schweren Erkrankung.
empfohlene Ergänzungstarife stationäre Zusatzversicherung
Zahnersatzversicherung
Zahnbehandlungsversicherung
Erstattungsfähige Gebühren bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)
(maximal 3,5 fachen Satz)
Erstattungssatz 100% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 
Ärztliche Behandlung, auch Naturheilverfahren
Psychotherapeutische Behandlungen
max. 30 Sitzungen, nur zur Krisenintervention
Arznei- und Verbandsmittel 
auch homöopathische Präparate
Sonstige Heilmittel nach Preis- und Leistungsverzeichnis
Hilfsmittel (ohne Sehhilfen)
Schutzimpfungen nach dem jeweils aktuellen Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
Transport zum Arzt oder Krankenhaus 
(Notfall, Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapie)
Häusliche Krankenpflege
(Vorleistung GKV notwendig)  
Erstattungssatz 80% nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse  
Psychotherapeutische Behandlungen 
*** Unabhängig vom Vorliegen einer oben genannten "schweren Krankheit" gilt versichert ***
Vorsorgeuntersuchungen, soweit es sich um medizinisch notwendige Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten handelt.
Sonderleistungen nur für Sie - Das macht die Württembergische so hervorragend !
Übernahme der Verwaltungskosten
und - gebühren der GKV


Durch die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip verlangt Ihre Kasse für die Bearbeitung der privatärztlichen Rechnungen eine Gebühr. Je nach Rechnungshöhe kann diese "sehr hoch" ausfallen. Wir übernehmen in unseren ambulanten Vollkostentarifen diese Gebühr zu 100%.
Übernahme der Praxisgebühr

Auch wenn Sie die Praxisgebühr nicht mehr direkt bei Arzt entrichten müssen, so zieht Ihnen die GKV diese Gebühr vom Erstattungsbetrag auf. Wir übernehmen in unseren ambulanten Vollkostentarifen diese Gebühr zu 100%.

Versicherungsbeitrag berechnen

Wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsschutz und ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Daten. Wir erstellen Ihnen zeitnah Ihr Versicherungsangebot.

Für Ihre Datensicherheit bieten wir Ihnen eine verschlüsselte Verbindung: Verschlüsselung aktivieren
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Versicherungsrelevante Daten
Tarifauswahl:

Leistungserweiterung Sie können Ihren Privatversicherungsschutz auch über den ambulanten Bereich hinaus absichern. Die nachfolgenden Zusatzversicherunge bieten immer Versicherungsschutz, auch ohne Vorliegen einer schweren Krankheit.

Bitte wählen Sie die gewünschten Leistungserweiterungen nachfolgend aus.

stationäre Vollkostenversicherung:
Zahnersatzversicherung:
Zahnbehandlungsversicherung:

Versicherungsschutz für schwere Krankheiten, Kostenerstattung für Kassenpatienten, vom Kassenpatient zum Privatpatient

 
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