Günstige Pflegetagegeldversicherung SEHR GUT
Pflegebedürftigkeit nimmt akut zu
Top Krankenversicherung Focus Money
Die Württembergische zählt zu den besten deutschen Krankenversicherungen.
Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko pflegebedürftig zu werden. Eine Pflege innerhalb der Familie ist durch den Trend zur Kleinfamilie und zum Singlehaushalt zunehmend gefährdet. Auch als junger Mensch können Sie von heute auf morgen zum Pflegefall werden. Ein Unfall genügt. Mit der richtigen Pflegegeldversicherung halten Sie sich finanziell den Rücken frei. Je früher Sie sich absichern, desto besser und günstiger im Preis.
Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur Basisschutz
Egal, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird - professionelle Pflege ist teuer. Die Pflegekosten sind in der Regel deutlich höher als die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Wird das Geld knapp, muss das Vermögen des Bedürftigen herhalten. Wenn das nicht ausreicht, werden Eltern oder Kinder in die Pflicht genommen. Der Sozialstaat übernimmt erst dann die Mehrkosten, wenn alle anderen Vermögenswerte aufgebraucht sind.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung unterteilen sich in verschiedene Leistungsarten und fallen insgesamt sehr gering aus.
Eine private Pflegezusatzversicherung ist dem zur Folge zwingend erforderlich.
Gesetzliche Leistung "häusliche Pflege"
Häusliche Pflege
Für die häusliche Pflege sind qualifizierte Fachkräfte notwendig, sonst erstattet die gesetzliche Pflegeversicherung nicht die versicherten Sachleistungen. Eine private Pflegezusatzversicherung ist auf Grund der Kostensituation notwendig.
Pflegebedürftige habe bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als "Sachleistung".
Mit der Pflegesachleistung soll der Pflegebedürftige die benötigte personelle Hilfe finanzieren. Als personelle Hilfe dürfen jedoch nur Pflegekräfte in Anspruch genommen werden, die einer zugelassenen Pflegeeinrichtung angehören oder die mit der Pflegekasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Pflegestufe:
Pflegestufe I: 440 Euro pro Monat
Pflegestufe II: 1.040 Euro pro Monat
Pflegestufe III: 1.510 Euro pro Monat
In bestimmten Fällen der Pflegestufe III, bei denen ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, können Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1.918 Euro erbracht werden (Härtefall).
Diese Ausnahmeregelung darf jedoch nicht für mehr als 3% der häuslichen Pflegefälle nach Pflegestufe III bewilligt werden.
Um die häusliche Pflege professionalle und vollumfänglich Absichern zu können, ist eine private Pflegezusatzversicherung notwendig.
Gesetzliche Leistung "Pflegegeld"
Das gesetzliche Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige die Pflege selbst durch geeignete Personen sicherstellt.
Das heißt, der Pflegebedürftige wird vor allem dann Pflegegeld in Anspruch nehmen, wenn er von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird.
Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Pflegestufe:
Pflegestufe I: 225 Euro pro Monat
Pflegestufe II: 430 Euro pro Monat
Pflegestufe III: 685 Euro pro Monat
Sofern Pflegegeld bezogen wird, ist der Pflegebedürftige verpflichtet, in festgesetzten zeitlichen Abständen zu Beratungs- und Kontrollzwecken einen Pflegeeinsatz von einer Pflegeeinrichtung abzurufen.
Leistung bei "teil- und vollstationäre Pflege"
Von teilstationärer Pflege spricht man, wenn der Pflegebedürftige in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege gepflegt wird, ansonsten aber noch in der häuslichen Umgebung gepflegt werden kann.
Bei teilstationärer Pflege übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die monatlichen Kosten bis zu folgenden Gesamtwerten:
Pflegestufe I: 440 Euro pro Monat
Pflegestufe II: 1.040 Euro pro Monat
Pflegestufe III: 1.510 Euro pro Monat
Bei vollstationärer Pflege erhalten Sie folgende pflegebedingten Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Pflegestufe I: 1.023 Euro pro Monat
Pflegestufe II: 1.279 Euro pro Monat
Pflegestufe III: 1.510 Euro pro Monat
Härtefall: 1.825 Euro pro Monat
Pflegebedingt sind nur Aufwendungen, die für die Versorgung des Pflegebedürftigen je nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit erforderlich sind. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatz- bzw. Komfortleistungen muss der Pflegebedürftige in jedem Fall selbst tragen.
Monatliche Kosten für Pflege
| Kostensatz pro Monat |
Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung |
Vorsorgelücke pro Monat |
empfohlenen Tagessatz für Pflegetagegeldversicherung |
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vollstationäre Pflege im Heim Pflegestufe III |
3.300 € 1) | 1.510 € | 1.790 € |
60,- € / Tag zum Angebot |
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Professionelle Pflege zu Hause Pflegestufe I |
810 € | 440 € | 370 € |
40,- € / Tag zum Angebot |
1)Quelle: KURS, Ausgabe 7/2008 | Durchschnittliche Kostensätze
Tarife Pflegetagegeldversicherung Württembergische
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Premiumschutz (Tarif PT1) |
Komfortschutz (Tarif PT2) |
Grundschutz (Tarif PT3) |
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| Dynamisierung des Pflegegeldes |
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Option auf Wechsel in PT1 (bis Alter 50 Jahre) |
nein |
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| Option auf Anpassung bei gesetzlichen Änderungen |
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nein |
| Einmalzahlung bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall | 60facher Satz des Tagessatzes | 60facher Satz des Tagessatzes | nein |
| Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall |
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nein |
| Leistung bei krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit |
Pflegestufe I: 30% vom Tagessatz Pflegestufe II: 60% vom Tagessatz Pflegestufe III: 100% vom Tagessatz Härtefall: 150% vom Tagessatz |
Pflegestufe I: keine Leistung Pflegestufe II: 60% vom Tagessatz Pflegestufe III: 100% vom Tagessatz Härtefall: 150% vom Tagessatz |
Pflegestufe I: keine Leistung Pflegestufe II: keine Leistung Pflegestufe III: 100% vom Tagessatz Härtefall: 150% vom Tagessatz |
| Leistung bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit |
Pflegestufe I: 30% vom Tagessatz Pflegestufe II: 60% vom Tagessatz Pflegestufe III: 100% vom Tagessatz Härtefall: 150% vom Tagessatz |
Pflegestufe I: 30% vom Tagessatz Pflegestufe II: 60% vom Tagessatz Pflegestufe III: 100% vom Tagessatz Härtefall: 150% vom Tagessatz |
Pflegestufe I: 30% vom Tagessatz Pflegestufe II: 60% vom Tagessatz Pflegestufe III: 100% vom Tagessatz Härtefall: 150% vom Tagessatz |
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