Anbieterwechsel Riester Rente

Anbieterwechsel Riester Rente

Grundlages des Anbieterwechsels

Nach dem Gesetz zur Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) besteht nach §1 das Recht, das vorhandenen Kapital eines Riester Rentenversicherungsvertrages auf einen anderen Anbieter transferieren zu lassen = Anbieterwechsel.

Die Kündigung und der Wechsel des Anbieters erfolgt mit einer 3 monatigen Frist, zum Ende des Kalendervierteljahres.

Voraussetzung für den erfolgreiche Anbieterwechsel ist, dass der Riester Vertrag bei dem neuen Anbieter unter dem gleichen Versicherungsnehmer fortgesetz wird.

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